Kunde in Bewerbung nennen (Unternehmensberatung, Geheimhaltungsvereinbarung)?

4 Antworten

Hallo lieber sebfl, 

ich würde unter keinen Umständen schriftlich gegen die bestehende Geheimhaltungsvereinbarung verstoßen! Das suggeriert im schlechtesten Fall, dass Du nicht zuverlässig bist und Betriebsinterna preisgibst. Die von Dir gewählte alternative Formulierung ist zwar auch schon grenzwertig, sollte jedoch zumindest juristisch unproblematisch sein, da ja zumindest zwei rennomierte Automobilhersteller in Bayern ansässig sind. Insgesamt würde ich aber das bayrische rauslassen, da es den Kundenkreis der vielen Automobilhersteller schon arg eingrenzt. 

Gruß Serdinho

Ich wäre vorsichtig und würde nur schreiben: "... für einen renommierten Automobilhersteller." Dann kann Dir keiner etwas. Das Bundesland, was evtl. zum Streitpunkt gelangen könnte, kannst Du ggf. immer noch in einem Telefoninterview oder bei einem Vorstellungsgespräch mündlich erwähnen. 

Viel Erfolg!

Die Frage ist, was beinhaltet das Non-Disclosure-Agreement... Dass der Name nicht genannt werden darf? Was im Projekt gemacht wurde?

In der Regel dient das NDA ja dazu, dass Dinge des Kunden die wirklich geheim sind, Du als Consultant aber erfährst (Betriebskennzahlen, Gewinne, Verluste etc.) nicht weitergibst.

Ist es öffentlich, dass Dein Arbeitgeber für diesen Automobilhersteller arbeitet, also taucht der in seiner Kundenliste auf? Dann hätte ich da auch wenig Skrupel (natürlich nur, wenn das NDA das nicht ausdrücklich verbietet).

Naja, so nennst du ihn nicht, aber ich tipp jetzt mal ganz stark auf einen Automobilhersteller, der sich mit 3 Buchstaben abkürzt, von denen einer schon für das Bundesland steht ;)

Wenns wirklich so eindeutig ist, würd ich nur "rennomierter Automobilhersteller" schreiben. Wenn du bei der Deutschen Bahn arbeitest und schreibst: "Eine große Deutsche Fernverkehrsgesellschaft, die auf Schienenverkehr spezialisiert ist", ist das auch zu eindeutig...

Das ist immer Ansichtssache... Aber sei lieber vorsichtig...