Kündigungsbestätigung unterschreiben, alle Ansprüche ausgeglichen?

3 Antworten

Das KÖNNTE sich im Nachhinein negativ mit der Gegenzeichnung dahigehend für Dich auswirken, dass Du mit Deinem "Wilhelm" dann z.B auf jegliche Möglichkeiten auf eventuelle Lohn-Nachforderungen und Urlaubsansprüche / Abgeltung verzichtest .

So eine "Rückbestätigung" ist eher unüblich und Du solltest sie daher auch nicht ( voreilig ) unterschreiben. Denn den "Lohnabschluss für August 2016" hast Du scheinbar ja noch nicht.

Familiengerd  07.08.2016, 12:09

Das ist grundsätzlich richtig; es besteht auch überhaupt keine Notwendigkeit für den Fragesteller, dieses Papier zu unterschreiben.

Verzichtet werden kann allerdings nicht auf einen noch bestehenden Urlaubsanspruch (oder seine Abgeltung), sofern es sich um den gesetzlichen Anspruch handelt.

Dieser Anspruch bleibt bestehen, auch wenn ein entsprechender Verzicht vereinbart wurde, weil der Anspruch unabdingbar ist nach dem Bundesurlaubsgesetz BUrlG § 13 "Unabdingbarkeit" Abs. 1.

Sollte das ein Versuch des AG sein, die Ausschlussfristen zu umgehen, geht er damit baden.

Da es einer solchen Bestätigung nicht bedarf, bist du auch nicht verpflichtet, diese unterschrieben zurückzusenden.

Ich würde das nicht unterschreiben, da es möglicherweise tarifliche Ausschlussfristen gibt, innerhalb derer du handeln kannst, sollten noch Unregelmäßigkeiten auftreten. Warte die letzte Lohnabrechnung ab, dann hast du ja Klarheit, ob alles ordnungsgemäß verrechnet wurde.

Bekommt ihr Urlaubsgeld? Ich musste mein Weihnachtsgeld nach der Kündigung zurückzahlen.

Das wusste ich aber vorher...

123magnet123 
Fragesteller
 06.08.2016, 23:21

Urlaubsgeld gibt es erst wenn man ein Jahr dort gearbeitet hat, bin aber erst seit wenigen Wochen dort gewesen und habe auch nichts  bekommen 

Gestiefelte  06.08.2016, 23:23
@123magnet123

war nur so eine Idee. Ich würde es nicht unterschreiben.