Kündigungsbestätigung unterschreiben, alle Ansprüche ausgeglichen?
Hallo, ich habe bei meinem Arbeitgeber fristgemäß gekündigt. Kündigung ging laut Einschreiben auch ein, und ich habe heute eine Kündigungsbestätigung erhalten. Jedoch war im Briefumschlag noch ein Brief den ich die andere Kündigungsbestätigung unterschrieben zurück schicken muss:
Wir bestätigen Ihnen hiermit die Kündigung vom xxxx zum xxxx.
Ihre Arbeitspapiere werden Ihnen nach Erstellung der Lohnabschluss August ordnungsgemäß zugesandt.
Demnach sind alle wechselseitigen Ansprüche der Beteiligten aus dem Arbeitsverhältnis und seiner Beendigung- ausgenommen die Ansprüche auf Herausgabe der Ordnungsgemäß ausgefüllten Arbeitspapiere- ausgeglichen. Von dieser Ausgleichsklausel ausgenommen sind Ansprüche aus unerlaubter Handlung.
(Bitte unterschrieben zurücksenden)
Xxxx Unterschrift Arbeitgeber _________
Xxxx Unterschrift Arbeitnehmer ________
Was genau mag das heißen? Ich habe doch schon eine Bestätigung bekommen. Wieso dann nochmal etwas unterschreiben? Muss ich das überhaupt? Und was genau bedeutet das
3 Antworten
Das KÖNNTE sich im Nachhinein negativ mit der Gegenzeichnung dahigehend für Dich auswirken, dass Du mit Deinem "Wilhelm" dann z.B auf jegliche Möglichkeiten auf eventuelle Lohn-Nachforderungen und Urlaubsansprüche / Abgeltung verzichtest .
So eine "Rückbestätigung" ist eher unüblich und Du solltest sie daher auch nicht ( voreilig ) unterschreiben. Denn den "Lohnabschluss für August 2016" hast Du scheinbar ja noch nicht.
Das ist grundsätzlich richtig; es besteht auch überhaupt keine Notwendigkeit für den Fragesteller, dieses Papier zu unterschreiben.
Verzichtet werden kann allerdings nicht auf einen noch bestehenden Urlaubsanspruch (oder seine Abgeltung), sofern es sich um den gesetzlichen Anspruch handelt.
Dieser Anspruch bleibt bestehen, auch wenn ein entsprechender Verzicht vereinbart wurde, weil der Anspruch unabdingbar ist nach dem Bundesurlaubsgesetz BUrlG § 13 "Unabdingbarkeit" Abs. 1.
Sollte das ein Versuch des AG sein, die Ausschlussfristen zu umgehen, geht er damit baden.
Da es einer solchen Bestätigung nicht bedarf, bist du auch nicht verpflichtet, diese unterschrieben zurückzusenden.
Ich würde das nicht unterschreiben, da es möglicherweise tarifliche Ausschlussfristen gibt, innerhalb derer du handeln kannst, sollten noch Unregelmäßigkeiten auftreten. Warte die letzte Lohnabrechnung ab, dann hast du ja Klarheit, ob alles ordnungsgemäß verrechnet wurde.
Bekommt ihr Urlaubsgeld? Ich musste mein Weihnachtsgeld nach der Kündigung zurückzahlen.
Das wusste ich aber vorher...
war nur so eine Idee. Ich würde es nicht unterschreiben.
Urlaubsgeld gibt es erst wenn man ein Jahr dort gearbeitet hat, bin aber erst seit wenigen Wochen dort gewesen und habe auch nichts bekommen