Kündigung was tun?

4 Antworten

Ein Verstoß gg arbeitsrechtliche Pflichten. Wenn man nichts anderes gebockt hat , muss e.v. vorher abgemahnt werden. Hängt auch von der schwere der Verfehlung ab.

Ja, natürlich. Wenn du krankgeschrieben bist, musst du das dem Arbeitgeber melden. Warum du krankgeschrieben bist, nicht.

Natürlich ist eine Kündigung gerechtfertigt

Wenn du dich nicht krank meldest ist es natürlich gerechtfertigt.