Kündigung Überstunden/Resturlaub/letzten Arbeitstag errechnen!
Hallo,
ich hab da mal ne kurze Frage. Die Fragen und Antworten zu den Thema haben mir noch nicht die 100prozentige Antwort geliefert.
Folgendes:
Ich habe fristgerecht gekündigt zum 31.12.2010, bereits auch beim Arbeitsamt gemeldet. Habe bis zum 01.12.2010 65,5 Überstunden und Resturlaub 10,76 Tage. Meinen Resturlaub hab ich wie folgt ausgerechnet:
25 Tage insgesamt/12 Monate= 2,08 Urlaubstage/Monat Mitte März - Ende Dezember= 9,5 Monate 9,5*2,08=19,76 Urlaubstage 19,75 Urlaubstage - 10 Tage (August2010) = 9,76 Resturlaub (aufrunden auf 10Tage?<<<)
Meine Überstunden 65,5 h / 8 Arbeitsstunden pro Tag = 8,1875 Tage
8,1875 +9,76=17,9475 <<< aufrunden auf 18 Tage?
Nun ist es im Dezember ja so, dass die letzte Arbeitswoche 5 Arbeitstage anfallen und das Wochende schon auf den Januar? Wie zähle ich das mit den freien Tagen? 2 Stück und bis Mittwoch rechnen? Also letzter Tag der Berechnug ist der 29. Dezember 2010? Im Arbeitsvertrag ist nichts geregelt wegen Überstunden, nur das man sie abgelten soll bzw abfeiern. Ich möchte mit meiner Chefin reden und zuvor mir einfach Infos einholen. Lt. meiner Berechnung müsste ich, wenn ich Überstunden abfeieren und Resturlaub nehmen möchte, meinen letzten Arbeitstag am Freitag, den 03.Dezember 2010 habe?! Heute wurde mir auch schon meine Nachfolgerin beiseite gesetzt und ich durfte sie einlernen.... vielen lieben dank
5 Antworten
Zum einen gelten für den Urlaubsanspruch ausschließlich volle Monate. Du hast also für dieses Jahr einen Urlaubsanspruch auf 18,75 Tage, gerundet also 19 Tage. 10 Tage davon hast du bereits genommen, verbleiben also 9 Tage Resturlaub. Ob du diese nehmen kannst, hängt von den betrieblichen Belangen ab. Sollte es nicht möglich sein, so ist der Resturlaub auszubezahlen. Ähnlich sieht es mit den Überstunden aus.
Urlaub wird nur in vollen Tagen berechnet. Pro geleisteten vollen Arbeitsmonat hast du einen Anspruch von 2 Tagen. Lass dir von deinem Arbeitgeber ausrechnen, wann du den letzten Arbeitstag hast, und gut ist. Der wird dich schon nicht um eine Stunde beschummeln wollen. Was soll er davon haben?
hallo rockabella, deine überstunden werden minutengenau abgerechnet falls ihr keine besondere regelung dazu habt. manche firmen runden zum beispiel auf viertelstunden auf. deine ü-std. kannst du also nicht aufrunden.
bei den urlaubstagen sieht das anders aus. lt. bundesurlaubsgesetz §5 werden urlaubstage ab 0,5 auf volle stunden aufgerundet und unter 0,5 in stunden ausgerechnet und als gutstunden gezählt.
das bedeutet in deinem fall dies:
dir stehen noch 10 volle urlaubstage zu und du hast 65,5 überstunden. also volle 18 freie tage und 1,9 gutstunden rest.
wenn der 24. und der 31. bei euch freie tage sind, ist dein letzter arbeitstag bei einer 5 tage woche der 03. dezember und dir steht noch das geld für deine 1,9 überstunden zu.
ich hoffe, ich konnte dir helfen! lg dollypond
Habt Ihr denn keine Lohnbuchhaltung dort? Die können Dir das genau sagen
Nein, leider gibt es keine Buchaltung oder ähnliches. Ist ein kleines Familienunternehmen