Kündigung Überstunden/Resturlaub/letzten Arbeitstag errechnen!

5 Antworten

Zum einen gelten für den Urlaubsanspruch ausschließlich volle Monate. Du hast also für dieses Jahr einen Urlaubsanspruch auf 18,75 Tage, gerundet also 19 Tage. 10 Tage davon hast du bereits genommen, verbleiben also 9 Tage Resturlaub. Ob du diese nehmen kannst, hängt von den betrieblichen Belangen ab. Sollte es nicht möglich sein, so ist der Resturlaub auszubezahlen. Ähnlich sieht es mit den Überstunden aus.

Urlaub wird nur in vollen Tagen berechnet. Pro geleisteten vollen Arbeitsmonat hast du einen Anspruch von 2 Tagen. Lass dir von deinem Arbeitgeber ausrechnen, wann du den letzten Arbeitstag hast, und gut ist. Der wird dich schon nicht um eine Stunde beschummeln wollen. Was soll er davon haben?

hallo rockabella, deine überstunden werden minutengenau abgerechnet falls ihr keine besondere regelung dazu habt. manche firmen runden zum beispiel auf viertelstunden auf. deine ü-std. kannst du also nicht aufrunden.

bei den urlaubstagen sieht das anders aus. lt. bundesurlaubsgesetz §5 werden urlaubstage ab 0,5 auf volle stunden aufgerundet und unter 0,5 in stunden ausgerechnet und als gutstunden gezählt.

das bedeutet in deinem fall dies:

dir stehen noch 10 volle urlaubstage zu und du hast 65,5 überstunden. also volle 18 freie tage und 1,9 gutstunden rest.

wenn der 24. und der 31. bei euch freie tage sind, ist dein letzter arbeitstag bei einer 5 tage woche der 03. dezember und dir steht noch das geld für deine 1,9 überstunden zu.

ich hoffe, ich konnte dir helfen! lg dollypond

Habt Ihr denn keine Lohnbuchhaltung dort? Die können Dir das genau sagen

Nein, leider gibt es keine Buchaltung oder ähnliches. Ist ein kleines Familienunternehmen