Kündigung eines Bestattungsvertrag?

2 Antworten

https://www.aeternitas.de/inhalt/trauerfall/themen/bestatter/leistungen/widerrufsrecht

Da auf den Bestattungsvertrag im Wesentlichen die werkvertraglichen Regelungen anwendbar sind, ist ein Bestattungsvertrag grundsätzlich jederzeit frei kündbar. Allerdings ist im Falle einer Kündigung dem Bestatter (nach § 648 S. 2, 3 BGB, "Kündigungsrecht des Bestellers") die vereinbarte Vergütung abzüglich der ersparten Aufwendungen zu zahlen. Das bedeutet, dass dem Bestatter in etwa der Reingewinn zu ersetzen ist, den er mit dem Vertrag gemacht hätte, wenn er "normal" durchgeführt worden wäre.

Das musst du bei dem Institut fragen, wo der Vertrag geschlossen wurde, bzw. in den Geschäfts- und Vertragsbedingungen dort nachlesen.