Kündigung bei Gewerbeabmeldung?

4 Antworten

jetzt soll ich trotzdem noch bis zum Vertragsende weiter bezahlen,

Ja, so ist das. Verträge sind einzuhalten.

obwohl nach meiner Meinung der Vertragsgrundlage nicht mehr gegeben ist. 

Da bist Du mit Deiner Meinung leider sehe alleine. Deine Gewerbeanmeldung ist vielleicht Voraussetzung, nicht aber Grundlage für den Vertrag. Wenn Du diese einseitig änderst, musst Du trotzdem zahlen.

Schau zu, dass Du das zeitnah machst, sonst hast Du auch noch weitere Kosten am Hals. Wenn das wirklich nur 59 Euro sind, dann ist es besser, das gleich zu erledigen, als darauf zu warten, dass einem ein gegnerischer Anwalt das sagt.

... obwohl nach meiner Meinung der Vertragsgrundlage nicht mehr gegeben ist.

Sie war es aber, als du den Vertrag eingegangen bist. Also musst du diesen auch erfuellen und die vereinbarte Kuendigungsfrist einhalten.

Bei Verträgen geht es aber nicht nach Meinungen.

Gewerbliche Verträge werden normalerweise mit einem festen Zeitraum geschlossen.

Ein Blick in deinen Vertrag hilft da weiter, als deine Frage hier.

Hast du von MyHammer keine Vertragsunterlagen bekommen?

Welche Kündigungsfristen sind zu beachten?

Bei Ihrer Testmitgliedschaft müssen Sie keine besonderen Fristen beachten, Sie können jederzeit zum Ende der drei Monate kündigen. Die Jahresmitgliedschaft zu 59,90€ mtl. ist mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Laufzeit kündbar.

5,- EUR im Monat wirst du vielleicht doch noch verkraften können - oder?

Du solltest jetzt hilfsweise kündigen. Die Kündigung unbedingt schriftlich bestätigen lassen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung