Kündigen lassen für Umschulung?
Hey, ich möchte eine Umschulung beginnen.
Die Voraussetzung dafür ist, dass man arbeitslos sein muss..
Ich befinde mich aber in einem Vollzeitjob, jedoch ist das Verhältnis zwischen Chef und mir sowieso nicht gut.
Es ist Juli, die Umschulung startet im September.
Ich habe Angst dass wenn ich frage ob mich mein Chef kündigt ich dann doch keine Stelle bekomme.. aber ich will so oder so nicht mehr da arbeiten
WENN ICH SELBER KÜNDIGE BEKOMME ICH KEIN BILDUNGSSCHEIN
WENN ICH SELBER KÜNDIGE BEKOMME ICH KEIN BILDUNGSSCHEIN ALSO SOMIT KEINE UMSCHULUNG BEZAHLT SONDERN MUSS DIE SELBER BEZAHLEN
4 Antworten
Wenn du schon 15 Jahre gearbeitet hast oder ein Kinderziehst dann zahlt die Umschulung die Rentenversicherung. Mach Mal da einen Termin ob das für dich überhaupt zutreffend ist. Rentenversicherung zählt nur bei Krankheit aber wer ist nicht nach 15 Jahren krank. Rücken, Gelenke, Psyche.
Kein Arbeitgeber, der all seine Sinne beisammen hat, wird einem Arbeitnehmer auf dessen Wunsch hin kuendigen und sich damit der Gefahr einer Kuendigungsschutzklage aussetzen.
Man hat keinen Rechtsanspruch auf einen Bildungsgutschein. Der ist im übrigen nur für bereits Erwerbslose und so einfach kommt man an den nicht.
Ich war letztes Jahr unverschuldet Arbeitslos und ich hätte den nur bekommen wenn ich nach 4 Monaten nichts neues gehabt hätte (was sehr unwahrscheinlich in meinem Beruf ist), dass war mit meiner Sachbearbeiterin so besprochen (allerdings wäre der bei mir auch nur eine Aufstiegsfortbildung gewesen). Nur weil man Arbeitslos ist (und evtl nicht mehr in dem Beruf arbeiten will) bekommt man nicht automatisch einen Bildungsgutschein! Du würdest wieder in deinen erlernten Beruf vermittelt werden.
Du wirst die Umschulung selbst zahlen müssen.
Eine Umschulung wirst du so oder so selbst zahlen müssen ..
warum sollte das die Agentur für Arbeit machen?
oder bist Du nachweislich krank und kannst die Arbeit nicht mehr ausüben ..
im Übrigen: bei Eigenkündigung ohne wichtigen Grund = Sperrzeit von 12 Wochen = kein Geld
vermittelt wirst Du im erlenten Beruf ....
Das ist eine "Kann"-Leistung ...
Du hast keinen Anspruch (!) auf eine Umschulung - warum auch - wenn Du einen erlenten Beruf hast, den Du ausüben kannst
Du solltest Dich mal richtig informieren ....
Ich habe keinen erlernten Beruf ich habe leider keinerlei abgeschlossene Ausbildung, war seit 10 Jahren nicht mehr in der Schule daher wäre eine Umschulung für mich besser
was das Beste für Dich ist entscheidet die Agentur für Arbeit und nicht Du ...
außerdem brauchst Du dann keine Umschulung, sondern eine Ausbildung (!) (fehlende Bildung kann man sich im Übrigen auch nebenberuflich beschaffen - machen andere auch so ....)
Warum sollte die Agentur für Arbeit meine Umschulung nicht bezahlen?
Ich habe mich doch informiert!!! Die bezahlen mir meine Umschulung Voraussetzung ist man sollte arbeitslos sein und Arbeitssuchend.
Ich glaube du verstehst meine Frage nicht ganz..
Mir ist bewusst dass wenn ich selber kündige eine Sperrzeiten bekomme