Kriminalakte meiner verstorbenen Mutter einsehen?

4 Antworten

Hier kann nur ein Anwalt helfen, da zwar nach dem § 475 StPO dir Akteneinsicht gewahrt werden muß, diese Akteneinsicht geht allerdings nur über einen Anwalt. Dieser kann übrigens bereits im KAN nachschauen ob über die Mutter eine KA vorliegt. Wurden damals im Zusammenhang mit einem Tötungsdelikt ermittelt, dann sind die KA noch vorhanden.

Keine Chance. Die Gerichtsakten werden nach dem Tod deiner Mutter auch sicher nicht aufbewahrt. Evtl. wird der damalige Anwalt Auskunft geben oder du findest etwas in Zeitungsarchiven.

Es wäre möglich, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt. Hierzu müßten die Akten allerdings noch vorhanden sein, was nach dem Tod eines "Täters" nicht unbedingt der Fall sein dürfte. Ferner ist dieses nur über einen Anwalt möglich.

Die anderen Antworten gehen davon aus, dass deine Mutter Täter eines Verbrechens war, mir liest es sich aber eher so, als ob deine Mutter Opfer gewesen ist. Natürlich werden Akten nach dem Tod eines Täters vernichtet, aber diese Frage stellt sich ja hier erstmal gar nicht.

Du müsstest natürlich ein berechtigtes Interesse haben und das ganze über einen Anwalt laufen lassen. Der weiss, wie man an die Unterlagen kommt und kann auch weitere Details zum Fall ermitteln, die sowieso nötig wären.

Gruß