Kriege mein Lohn nicht, was tun?

5 Antworten

Schreib einen Brief. Ja, so richtig mit Ausdrucken und Unterschrift und allem ;). Für das "Layout" orientierst du dich an der sogenannten "DIN 5008", die Norm für Geschäftsbriefe. Dann hast du auch direkt alle relevanten Angaben drauf.

In diesem Brief schilderst du, was Sache ist. Also, von wann bis wann du in der Filiale gearbeitet hast, wie viele Stunden dabei zusammengekommen sind und welches Gehalt dir somit entsprechend des Arbeitsvertrags dafür zusteht.

Für die Überweisung setzt du eine angemessene Frist - ich würde sagen, 1-2 Wochen ab dem Datum, an dem du den Brief abschickst. Gib in dem Schreiben auch noch mal deine Kontoverbindung an!

Diesen Brief bringst du zu einer Postfiliale und gibst ihn dort als sogenanntes "Einwurfeinschreiben" auf. Das bedeutet, dass der Postbote bestätigt, dass und wann genau er den Brief eingeworfen hat. Somit kann sich der Empfänger dann nicht mehr auf "Hab ich nicht bekommen!" rausreden (und das weiß der Empfänger auch ;)).

Dann wartest du ab, was passiert. Sehr wahrscheinlich wird die Filiale auf so ein Schreiben dann reagieren - im Idealfall mit der Überweisung des Gehalts.

Wenn nicht, bleibt dir dann immer noch der Weg über das sogenannte "gerichtliche Mahnverfahren". Das ist kein Gerichtsverfahren mit Anwalt und allem und somit hohen Kosten, sondern kostet nur eine Bearbeitungsgebühr von ca. 40 Euro, lohnt sich also in deinem Fall immer noch! Aber wie gesagt - wahrscheinlich kommt nach dem Schreiben bereits eine Reaktion.

Jurafuchs  29.12.2021, 18:59
ab dem Datum, an dem du den Brief abschickst

*ab dem Datum der Zustellung

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HappyMe1984  29.12.2021, 19:04
@Jurafuchs

Ja, das ist die rechtlich korrekte Art, wie Fristen berechnet werden, keine Frage. Mir ging es aber eher darum, dem FS eine "Berechnungsgrundlage" für diese Frist zu geben, da ich mal stark darauf tippe, dass es sich dabei nicht um jemanden handelt, der durch berufliche oder sonstige Erfahrungen weiß, wie Fristen rechtlich funktionieren ;).

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Jurafuchs  29.12.2021, 19:05
@HappyMe1984

Das ist mir bewusst, aber hier geht's ja darum das ganze so "professionell" wie möglich zu machen - da gehört sowas z. B. dazu :-)

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HappyMe1984  29.12.2021, 19:06
@Jurafuchs

Naja, eine Formulierung, wo man das umgeht, wäre "Ich fordere Sie somit auf, das Gehalt bis zum.... auf mein Konto zu überweisen: (Kontoverbindung)". Und dann eben so 1-2 Wochen am dem Absendedatum als Datum dort einfügen. Ist die simpelste und dennoch gültige Option :).

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Bei einem Anwalt für Arbeitsrecht erkundigen. Da Anwälte nicht billig sind wär es gut wenn du Rechtsschutz hast da alleine schon das Beratungsgespräch Geld kostet.

Selber habe ich Rechtsschutz ohne Selbstbeteiligung.

Leite das arbeitsgerichtliche Mahnverfahren ein.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Schriftlich per Einschreiben anfordern, Frist setzen.

Anwalt einschalten denke ich..

Daniel897 
Fragesteller
 29.12.2021, 18:35

Der wird mich aber mehr als mein Lohn kosten

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Lurch123532  29.12.2021, 18:35

der kostet etwas. Ohne etwas schriftlich in der Hand zu haben würde ich nicht zum Anwalt gehen.

Klage kann ohne Anwalt und auch ohne Gebühren beim Arbeitsgericht eingereicht werden.

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