Kriege mein Lohn nicht, was tun?
Hallo, ich habe einen Minijob beim Netto gemacht auf 450€ und wurde nach 3 Wochen gekündigt. Der Grund war weil ich mich einmal krankgeschrieben habe da ich krank war.
gekündigt wurde ich am 30. Oktober.
Bis heute hab ich meinen Lohn nicht bekommen für diese 3 Wochen was bestimmt über 300€ sind.
Ich habe mehrmals bei Netto angerufen und nachgefragt wo mein Lohn bleibt.
Sie haben mir eine Nummer von der Zentrale gegeben bei der ich seid dem 1. November fast jeden Tag anrufe und dort keiner ran geht.
Die Netto Filiale wollte sich nach 2 Monaten darum kümmern aber bis heute kommt immer noch keine Antwort.
300€ sind viel Geld für mich als Schüler und ich möchte nicht umsonst gearbeitet haben. Was kann ich tun?
5 Antworten
Bei einem Anwalt für Arbeitsrecht erkundigen. Da Anwälte nicht billig sind wär es gut wenn du Rechtsschutz hast da alleine schon das Beratungsgespräch Geld kostet.
Selber habe ich Rechtsschutz ohne Selbstbeteiligung.
Leite das arbeitsgerichtliche Mahnverfahren ein.
Schriftlich per Einschreiben anfordern, Frist setzen.
Schreib einen Brief. Ja, so richtig mit Ausdrucken und Unterschrift und allem ;). Für das "Layout" orientierst du dich an der sogenannten "DIN 5008", die Norm für Geschäftsbriefe. Dann hast du auch direkt alle relevanten Angaben drauf.
In diesem Brief schilderst du, was Sache ist. Also, von wann bis wann du in der Filiale gearbeitet hast, wie viele Stunden dabei zusammengekommen sind und welches Gehalt dir somit entsprechend des Arbeitsvertrags dafür zusteht.
Für die Überweisung setzt du eine angemessene Frist - ich würde sagen, 1-2 Wochen ab dem Datum, an dem du den Brief abschickst. Gib in dem Schreiben auch noch mal deine Kontoverbindung an!
Diesen Brief bringst du zu einer Postfiliale und gibst ihn dort als sogenanntes "Einwurfeinschreiben" auf. Das bedeutet, dass der Postbote bestätigt, dass und wann genau er den Brief eingeworfen hat. Somit kann sich der Empfänger dann nicht mehr auf "Hab ich nicht bekommen!" rausreden (und das weiß der Empfänger auch ;)).
Dann wartest du ab, was passiert. Sehr wahrscheinlich wird die Filiale auf so ein Schreiben dann reagieren - im Idealfall mit der Überweisung des Gehalts.
Wenn nicht, bleibt dir dann immer noch der Weg über das sogenannte "gerichtliche Mahnverfahren". Das ist kein Gerichtsverfahren mit Anwalt und allem und somit hohen Kosten, sondern kostet nur eine Bearbeitungsgebühr von ca. 40 Euro, lohnt sich also in deinem Fall immer noch! Aber wie gesagt - wahrscheinlich kommt nach dem Schreiben bereits eine Reaktion.
Ja, das ist die rechtlich korrekte Art, wie Fristen berechnet werden, keine Frage. Mir ging es aber eher darum, dem FS eine "Berechnungsgrundlage" für diese Frist zu geben, da ich mal stark darauf tippe, dass es sich dabei nicht um jemanden handelt, der durch berufliche oder sonstige Erfahrungen weiß, wie Fristen rechtlich funktionieren ;).
Das ist mir bewusst, aber hier geht's ja darum das ganze so "professionell" wie möglich zu machen - da gehört sowas z. B. dazu :-)
Naja, eine Formulierung, wo man das umgeht, wäre "Ich fordere Sie somit auf, das Gehalt bis zum.... auf mein Konto zu überweisen: (Kontoverbindung)". Und dann eben so 1-2 Wochen am dem Absendedatum als Datum dort einfügen. Ist die simpelste und dennoch gültige Option :).
Anwalt einschalten denke ich..
der kostet etwas. Ohne etwas schriftlich in der Hand zu haben würde ich nicht zum Anwalt gehen.
Klage kann ohne Anwalt und auch ohne Gebühren beim Arbeitsgericht eingereicht werden.
*ab dem Datum der Zustellung