Kratzer an Windschutzscheibe: Kein TÜV?

2 Antworten

Kratzer werden höchstens als geringer Mangel eingestuft. Das alleine führt noch nicht zur Verweigerung der Plakette.

hi. solange die kratzer nicht in direktem Sichtfeld des Fahrers sind, sollte es kein Problem sein. Sind sie das aber ist dies ein erheblicher Mangel. Das Licht wird ja durch die Kratzer unter anderem "gebrochen" somit kannste urplötzlich vom Sonnelicht geblendet werden. Tipp: Wenn du Teilkasko hast, fahr zu nem guten Autoglaser schilder ihm dein Problem und lass ne neue Einbauen. Gruß