Krankschreiben während Freistellung?

2 Antworten

nein, der urlaub ist nicht weg, der arbeitgeber muss dir die krankheitstage bezahlen, wenn er 42 tage gezahlt hat, dann bekommst du krankengeld, auch wenn du freigestellt kann und darf der arbeitgeber den urlaub nicht mit den krankheitstagen verrechnen, die muss er zusätzlich auszahlen. ich würde an deiner stelle allerdings noch zu e8inem anwalt gehen, da in vielen verträgen eine klausel eigearbeitet ist mit rechten und pflichten zum ag/an-verhältniss, sollte hier aufgrund eines vertragbruches diese klausel greifen könnte dir auch noch eine abfindung zustehen. die wird dann vom arbeitsgericht festgelegt(wenn für dich entschieden wird), wenn er nicht zahlen will

hoffnungde 
Fragesteller
 24.09.2010, 21:55

Warum 42 Tage? Ich arbeite nur 5 Tage in der Woche Mo-Fr. Wieviele Tage ergibt sich in meinem Fall?

Wishmaster69  24.09.2010, 22:17
@hoffnungde

42 Tage ist die Dauer der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber.

katsix  24.09.2010, 22:59
@Wishmaster69

ja 42 tage muss der ag lohnfortzahlung leisten, solltest du klagen und die 42 tage sind noch nicht um kann sich hier auch die krankenkasse mit einschalten.ich weis ja nicht wann du gekündigt wurdest, aber wenn du eine kündigungsschutzklage solltest du die frist von 14tagen beachten

hoffnungde 
Fragesteller
 24.09.2010, 23:14
@katsix

wie berechnet man die 42 Tage. Ich arbeite nur von Mo bis Fr. heißt das, 8 Wochen und noch 2 Tage?

katsix  24.09.2010, 23:24
@hoffnungde

jede woch hat 7 tage egal ob du sie arbeitest oder nicht unmd dann mal 6. also sechs wochen,geläufiger ist "mein chef muss 6 wochen lohnfortzahlung leisten" sollte dein cehf die die krankjheit nicht glauben, hat er das recht den MDK (medizinischer Dienst der Krankenkassen) einzuschalten, diese sind unabhängig und entscheiden dann, was sie in deinem fall, soweit ich das beurteilen kann, auch tun werden. psychische probleme am arbeitsplatz werden leider immer häufiger, übrigens darfst du auch rausehen und bist nicht verpflichtet im haus zu bleiben, auch wenn dein chef bei dir auftaucht, was er übrigens nicht darf (habe bei meinem alten chef deswegen einen anwalt eingeschaltet)

katsix  24.09.2010, 23:27
@hoffnungde

nein. 6 wochen. in den 42 tagen(6wochen) ist das wochenende mit eingerechnet, das ist der beitrag den der arbeitgeber an die krankenkasse zahlt,deswegen spricht die krankenkasse von 42 tagen für dich wie also auch für alle anderen AN gilt also 6wochen lohnfortzahlung vom chef, danach krankengeld von der krankenkasse

Wenn nichts zur Freistellung vereinbart wurde, dann muss Ihnen der Arbeitgeber die Urlaubstage abgelten, wenn Sie den Urlaub wegen der Erkrankung nicht mehr antreten konnten.

Wenn Sie sich nicht krank schreiben lassen, dann braucht der Arbeitgeber Ihnen nur die Gelegenheit zu geben den Urlaub antreten zu können. In diesem Fall müssen sie den Urlaub nehmen (verbrauchen), ansonsten verfällt der Urlaub. Dabei ist es egal ob Sie freigestellt sind, oder nicht.

Peter Kleinsorge

hoffnungde 
Fragesteller
 24.09.2010, 21:50

danke danke! Die Freistellung auf der Krünidgung ist einseitig von dem Chef, also ich habe die Kündigung natürlich nicht zugestimmt und bis lang nix unternommen. Will aber auf jeden Fall mich beraten lassen. Habe erst Montag Nachmittag den Termin mit dem Anwalt. Soll ich Vormittag trotzdem zum Arzt gehen und weiterhin krankschreiben lassen? "Krankschreiben lassen" ist nicht das richtige Wort, weil ich auch wirklich krank bin. Ich meine nur formell. Auf der Kündigung steht noch dass ich meinem Arbeitsgeber mitteilen solle, wann ich die Resturlaub antreten will. Aber falls ich bis Ende Okt sowieso krank bin, dann kann ich die 10 Tage gar nicht antreten, d.H. der Arbeitsgeber ist dann verpflichtet, mir diese 10 Tage auszuzahlen, oder?

Kleinsorge  24.09.2010, 22:14
@hoffnungde

Wenn Sie weiter krank geschrieben werden, können Sie Ihrem Arbeitgeber mitteilen dass er verpflichtet ist Ihnen den Urlaub auszubezahlen, da Sie den Urlaub wegen Ihrer Erkrankung nicht antreten konnten.

Im Kapitel e), haben Sie es noch einmal schwarz auf weiss.

http://www.info-arbeitsrecht.de/Urlaub/urlaub.html

Zitat Kapitel e):

Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden, so ist er in Geld abzugelten (§ 7 Absatz 4 BUrlG). Das gilt auch für Urlaub, der während des Urlaubsjahres bzw. während des Übertragungszeitraumes wegen Arbeitsunfähigkeit nicht genommen werden konnte (vgl. obige Urteile des Europäischen Gerichtshofes und des Bundesarbeitsgerichtes).

Peter Kleinsorge

hoffnungde 
Fragesteller
 24.09.2010, 22:20
@Kleinsorge

Hr. Kleinsorge, Du bist wirklich ein Schatz! Vielen Dank für Deine nette Hilfe!:-) Ich werde Montag zum Arzt gehen..... Soll ich auch dem Arzt sagen, dass ich bereits gekündigt bin, aber über die Freistellung wahrscheinlich soll ich nicht erwähnen, sonst sagt er, dass ich sowieso freigestellt bin, dann brauche auch keine Krankmeldung mehr.....

katsix  24.09.2010, 22:55
@hoffnungde

das eine hat nichts mit dem anderen zu tun, denn du wirst auf dein krankengeld angewiesen sein und das bekommst du nur wenn du krankgeschrieben bist, das krankengeld bekommst du auch ab dem 1.11 (solange du darüber hinaus noch krankegeschrieben bist)weiter gezahlt. ich würde an deiner stelle erst komplett gesund werden und eine therapie machen, damit du mit der geschichte komplett abschliessen kannst, ansonsten wirst du das noch sehr lange mit dir rum tragen

hoffnungde 
Fragesteller
 24.09.2010, 23:01
@katsix

Danke! Aber wenn ich ab nächste Woche immer noch krank bin ( bin seit 1 Woche krank), beziehe ich doch noch kein Krankengeld, sondern vom Arbeitsgeber, oder? Ja, ich möchte auch diese Geschichte soschnell wie möglich beenden.... Es belastet mich sehr....

Kleinsorge  27.09.2010, 09:48
@hoffnungde

Die Lohnfortzahlung für eine unverschuldete Arbeitsunfähigkeit (im Krankheitsfall) gibt es in Ihrem Fall bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses. Es gibt nur 3 Ausnahmen:

  1. Die Arbeitsunfähigkeit war nicht unverschuldet. Davon ist aber in Ihrem Fall nicht auszugehen.

  2. Die Erkrankung dauert bereits länger als 42 Kalendertage an. Dies trifft in Ihrem Fall auch nicht zu, da Sie erst seit einer Woche krank sind.

  3. Das Arbeitsverhältnis besteht noch keine 4 Wochen. Davon gehe ich auch nicht aus, da Sie bereits 10 Tage Urlaubsanspruch haben.

Sobald das Arbeitsverhältnis beendet ist, entfällt auch der Anspruch auf Lohnfortzahlung. Sollten Sie weiter arbeitsunfähig sein, haben Sie einen Anspruch auf Krankengeld. Wenn Ihre Tätigkeit allerdings nur ein Minijob war, haben Sie keinen Anspruch auf Krankengeld.

Wenn Sie nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses wieder arbeitsfähig sind, haben Sie, sofern Sie die Voraussetzungen erfüllen, einen Anspruch auf ALG 1.

Peter Kleinsorge