Krankgeschrieben nach Eigenkündigung – Arbeitgeber zweifelt AU an, was tun?

4 Antworten

Es ist eben schon sehr auffällig, ab dem ersten Arbeitstag nach der Kündigung durchgehend "krank" zu sein. Im Grunde weiß jeder ganz genau, welches Spielchen hier gespielt wird.

Mein Rat in diesen Fällen ist grundsätzlich:

Erfülle deine vertraglichen Pflichten genau so, wie Du erwartest, dass dein Gegenüber seine vertraglichen Pflichten zu erfüllen hat.

Alles andere ist Mist!

Wenn dein AG die AU anzweifelt, kann es sein, dass er keine Lohnfortzahlung leistet und statt dessen auch keine Urlaubstage zahlt - du dürftest erst mal leer ausgehen.

Dann kannst du klagen, dein AG müsste dann die Berechtigung seiner Zweifel nachweisen (z.B. wenn die AU auf den Tag genau mit der Kündigungsfrist übereinstimmt).

Es gibt dann zwei Möglichkeiten:

Du entbindest deinen Doc von seiner Schweigepflicht, damit er die Zweifel des AG widerlegen kann.

Oder es wird ein Vergleich getroffen. Dann bekommst du einen Teil des Geldes.

Nun, in Anbetracht der zeitlichen Abfolge ist das Misstrauen des AG gegenüber den vorgelegten AU nachvollziehbar.

Mein Arbeitgeber hat mir inzwischen mitgeteilt, dass er die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen anwaltlich überprüfen lässt und offenbar Zweifel an deren Echtheit hegt.

Das kann er gerne tun. Rechtliche Konsequenzen hat das aber erstmal genau gar keine.

Zusätzlich wurde mein Urlaubsantrag über 18 Tage Resturlaub, den ich ab dem 07.05.2025 einreichen wollte, abgelehnt.

Es bleibt die Frage, wie das gehen sollte, wenn für diesen Zeitraum deinen Angaben zufolge bereits eine Folge-AU vorgelegt wurde. Das ist nach BAG nämlich AFAIK gar nicht möglich; der Urlaubsanspruch kann zwar nicht verfallen, aber der Urlaub kann bei fortbestehender AU auch nicht genommen werden. In dem Fall wäre der Urlaubsanspruch ggfs. zum Ende der Beschäftigung abzugelten.

Habe ich noch Anspruch auf Entgeltfortzahlung,

Solange die vorgelegten AU wahrhafte Urkunden sind, ja. Eine gültige AU kann der AG nur durch eine Begutachtung seitens des Medizinischen Dienstes anfechten, aber davon steht hier ja gar nichts - sondern nur, dass der AG die AU prüft.

oder kann der Arbeitgeber den Beweiswert der AU erschüttern?

Falls sie gefälscht wären, ja. Dann würden wir uns aber im Strafrecht bewegen (Betrug in Tateinheit mit Urkundenfälschung), und die Entgeltfortzahlung wäre dann dein geringstes Problem.

Wenn der Arbeitgeber Zweifel an Deinen Krankschreibungen hat kann und darf er den medizinischen Dienst einschalten. Einfach das Gehalt einbehalten darf er nicht.

Lohnklage solltest Du erheben. Dazu brauchst Du keinen Anwalt.