Krankenversicherung soll rückwirkend nachgezahlt werden

9 Antworten

Wenn Dein Vater nicht einverstanden ist ist kann er gegn den Bescheid der Krankenkasse Widerspruch einlegen. Wird dies abgewiesen gibt es noch die Klagemöglichkeit zum Sozialgericht. Warum er Beiträge nachzahlen soll ist unklar er war einfach im März nicht versichert und hatte in diesem Monat keine Ansprüche auf Leistungen der Krankenkasse, wenn er ein freiwillige WeitererSicherung nicht beantragt hat gibt es auch keine Grund die Beiträge zu bezahlen. Anders würde es ausehen wenn er in den Betreffenden Zeitraum Leistungen der Krankenkasse in Anspruch genommen hat.

JaAl11  13.10.2011, 20:05

Falsch ... es gibt eine Versicherungspflicht und man muß die Beiträge für Monate ohne Versicherung nachzahlen. Klagen wird nichts bringen.

Schlauerfuchs  13.10.2011, 21:41
@JaAl11

ES gibt keine Versicherungspflicht , sondern nur ein Pflichtversicherung aufgrund eine abhängigen Beschäftigungsverhältnisse od. Bezug von Sozialleistungen bzw. in der Landwirtschaft wo Versicherte Leibeigenein der Zwangsversicherung des LSV sind. Für Selbständige und Privatleute ohne ohne Arbeit und Sozialleistungen gibt es kein Sozialversicherungspflicht , daher sind diese Personen meist privat versichert. Allerdings gibt es für diesn Personenkreis die Möglichkeit der freiwilligen weiterversicherung auf Antrag . Aber der Antrag muß gestellt werden. Oder wenn sie keine haben Selbstzahler, wie soll den das gehen, wenn jemand arbeitslos ist und keine Sozialleistungen bezieht wie soll er dann den Beitrag bezahlen, außer er ist Landwirt mit mind. 4 ha Fläche den weiß er zwar auch nicht wie er es bezahlen soll , aber unabhängig von der Betriebsgröße und dessen Gewinnsituation zahlt er dann ca. 1000 Eur. im Monat an den LSV .

SplatterSam  19.04.2012, 23:49
@JaAl11

Obdachlose zahlen auch keine Krankenversicherung.

Dein Vater muss nachzahlen, weil der seiner Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen ist. Er hätte alle Statusänderungen zeitnah melden müssen.

Dein Vater sollte froh sein, dass man ihm nicht noch eine Sperre auferlegt, weil, die Krankenkasse könnte vermuten, er habe zu Unrecht Arbeitslosengeld bezogen.

Weitaus schlimmer wäre es gewesen, wenn Dein Vater in dieser versicherungslosen Zeit krank geworden ist. Die behandelnden Ärzte könnten im sogar Vorsatz unterstellen und die Forderungen wären wesentlich höher als die Forderung der Krankenkasse.

Nein, unter 'hinbiegen' verstehe ich jetzt sowas wie 'am Rande der Legalität". Das einzig Legale ist das Bezahlen

Nein, die Krankenversicherung kann sich, im Gegensatz zu Deinem Vater, das Geld nicht woanders holen.

Solche Kosten, die durchaus vermeidbar wären, kann man nicht auch noch der Solidargemeinschaft aufbürden.

Claud18  13.10.2011, 13:24

4 Wochen nach Ende des letzten Versicherungsmonats gilt noch eine "Schonfrist", d.h. er wäre dann durchaus noch versichert gewesen.

Da man nach Ablauf der Krankenversicherung noch 1 Monat lang nachversichert ist und alle Leistungen erhalten kann, dürfte die Krankenversicherung für den einen Monat kein Geld verlangen.

Ich weiß nicht, ob daran inzwischen etwas geändert wurde. Ruft doch einfach mal ganz neutral bei irgendeiner Krankenkasse an und erkundigt euch, ob es diese Nachversicherung noch gibt.

Dein Vater sollte mit dieser Argumentation erst einmal Widerspruch gegen den Zahlungsbescheid einlegen. Mehr als abgelehnt werden kann er nicht.

Hallo,

wenn er verheiratet ist, kann er ggf. für diese Zeit über die Familienversicherung des Ehegatten versichert werden (§ 10 SGB V). Eltern können nie über die Kinder versichert werden.

Wenn die Lücke maximal einen Monat beträgt, besteht für einen Monat ein kostenloser Leistungsanspruch nach § 19 SGB V.

Wenn die Lücke größer ist, sind für den gesamten Zeitraum Beiträge zu zahlen.

Seit 2007 bzw. 2009 besteht für jeden in Deutschland Krankenversicherungspflicht. Das bedeutet, dass auch in der Lücke ein Leistungsanspruch bestanden hat. Daher sind auch Beiträge nachzuzahlen. Die Rechnung, die Mahnung und ggf. die Zwangsvollstreckung richtet sich immer gegen den Versicherten, nicht gegen Angehörige.

Ggf. ist es sinnvoll, mit der Krankenkasse eine Ratenzahlung zu vereinbaren.

Gruß

RHW

a) und d) Nicht Du musst zahlen; Die Kasse kann sich das Geld auch nicht woanders holen. b) Da gibt es nichts zu biegen c) Er muß selbst nachzahlen, da er seiner gesetzlichen Krankenversicherungspflicht nicht nachgekommen ist. Da er im April wieder eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen hat, muss er nur für März nachzahlen.

  • Der grundlegende Fehler war in diesem Fall, nicht das ALG 2 zu beantragen, denn dann wäre dein Vater "durch das Amt" versichert worden. Nun bleibt ihm nur, sich mit der Kasse über eine Ratenzahlung zu verständigen.
SplatterSam  19.04.2012, 23:47
  1. Wer nichts hat, dem kann kam auch nicht zum zahlen zwingen.
  2. Ist das Jobcenter kein Amt.