Krankenkasse hat Konto wegen Schulden gepfändet wie kann man das rückgängig machen?

6 Antworten

Sicher, dass es die Krankenkasse war und nicht das Hauptzollamt? In der Regel werden Vollstreckungen nicht von den Krankenkassen selbst durchgeführt, die geben nur diesen Auftrag dazu ans Hauptzollamt. Von dort kommen dann auch die Pfändungen. 

Ruf bei Deiner KK an, ob die Pfändung von dort kommt oder vom HZA. Derjenige, der die Kontopfändung veranlasst hat, ist auch zu kontaktieren, vorzugsweise mit einem Angebot Deinerseits zur Ratenzahlung. Lass Dir die Gesamtschuldsumme benennen und überlege, welche Ratenhöhe Du Dir monatlich leisten kannst.

Die Bank kann die Pfändung nicht aufheben, ohne das die Krankenkasse damit einverstanden ist. Ein Gespräch mit der Bank ist daher ziemlich sinnlos. Außerdem wird die Pfändung nicht aufgehoben sondern nur ausgesetzt, denn sonst würde es die Kasse immer weitere Kosten für eine neue Pfändung haben.

Als erstes muß Dein Bruder mit der KK ein Gespräch führen, eine durchführbare (und dann auch einzuhaltende) Ratenzahlung vereinbaren. Per email wird da nichts passieren. Ist die Kasse damit einverstanden, wird sie die Bank entsprechend informieren und die Pfändung wird ausgesetzt. Sie lebt aber wieder auf, wenn Dein Bruder "vergessen" sollte, zu zahlen.

Keine Chance.

Die KK ist eine Pflichtversicherung und wer keine Arbeit hat und Leistungen bezieht bekommt diese bezahlt. Die Ausrede mit dem finanziellen Engpass zählt also nicht.

Er kann natürlich einen Kredit bei seiner Bank aufnehmen (sofern er einen bekommt) und diesen dann abstottern. Die KK wird das Geld nicht an ihn zurück überweisen.

Wenn die Krankenkasse der Ratenzahlung zustimmt, nimmt sie die Pfändung in der Regel wieder runter.....ansonsten soll er bei der Bank ein Pfändungsschutzkonto errichten, dann kann er bis zum Pfändungsfreibetrag das Konto ganz normal nutzen.

Einfach so eine Email schicken reicht da nicht!

Er sollte sich als erstes persönlich mit der Krankenkasse in Verbindung setzen und mit denen besprechen wie er seine Schulden bezahlen möchten. Dann muss immer noch die Krankenkasse damit einverstanden sein.

Anschließend sollte die KK das Konto wieder frei geben und er kann seine Schulden abstottern.

Und immer dran denken: die Krankenkasse kann auf seinen Vorschlag eingehen, muss es aber nicht!