Krankengeld wenn ALG ausläuft und noch nicht 6 Wochen vorüber sind?

2 Antworten

Wenn das ALG-1 ausläuft hast Du u. U. entsprechend einen ALG-2 Anspruch. Ein ALG-2-Empfänger hat grundsätzlich keinen Anspruch auf Krankengeld.

ALG-1-Empfänger, die während des ALG-1-Bezuges krank werden und über die Bezugsdauer des regulären Arbeitslosengeldes hinaus arbeitsunfähig bleiben, haben bis zum Ende der Krankheit weiterhin Anspruch auf die ALG-1-Zahlung (Achtung: der Anspruch auf Krankengeld bei Arbeitslosigkeit beginnt ab dem ersten Tag der Krankheit - das Krankengeld ruht hier nur und an seiner Stelle wird das ALG-1 weitergezahlt.)

Sobald die Krankheitszeit beendet oder unterbrochen wird (auch schon 1 Tag) hast Du keinen Anspruch mehr.

Demzufolge kann ALG-2 erst nach Ablauf der Krankheitszeit beantragt werden.

DerSchopenhauer  08.06.2013, 19:40

Für Dich heißt das:

in der 6. Woche zahlt Arbeitsagentur weiter auch wenn der Bezugszeitraum eigentlich beendet wäre.

Ab der 7. Woche zahlt die Krankenkasse in Höhe des Arbeitslosengeldes (Abweichend von § 47 Abs.1 Satz 1 SGB V, wonach das Krankengeld 70 % des zuletzt erzielten regelmäßigen Arbeitsentgelts beträgt, sieht § 47b SGB V eine Festsetzung des Krankengeldes auf den Betrag des Arbeitslosengeldes vor, den der Versicherte zuletzt bezogen hat).

Bei Beendigung der jetzigen Krankheitsdauer wird das Krankengeld eingestellt und Du mußt u. U. ALG-2 beantragen....

Die Krankenkasse ersetzt dir das was du sonst von der Arbeitsagentur bekommen hättest. Also noch 1 Woche AlG 1. Danach ist das Krankengeld in der gleichen Größenordnung wie AlG 2.

Du sollst ja durch die Krankheit nicht etwa besser gestellt werden, als ob du gesund wärst. (Bereicherungsverbot)