Krankenakte nachvollziehbar bei Selbstzahlung?

5 Antworten

Grundsätzlich werden deine medizinischen Daten bei einem Arzt Arztbesuch/ einem Klinikaufenthalt /der Kk für 10 Jahre gespeichert, das gilt auch bei privaten Zahlungen.

Möchte jemand Zugriff darauf haben ( z.B. Versicherungen, Behörden ) musst du demjenigen eine Schweigepflichtentbindung unterschreiben.

Bezüglich deiner Krankenversicherung solltest du dir endlich die Zeit nehmen und die AGB lesen, die erklären warum es notwendig ist NUR BESTIMMTE Daten zu speichern.

Auf die Idee sowieso geschützte Gesundheitsdaten verschleiern zu wollen kommen i.d.R. Leute die Versicherungen abschließen möchten bei denen wegen diverser Erkrankungen keine Chancen auf einen Vertrag bestehen. Auch in den Fällen behalten es sich die Versicherungen vor rückwirkend den Vertrag anzufechten.

Zumindest einer zentralen Speicherung der Daten bei der KK dürfte das entgegenwirken. Dokumentiert sind die Sachen weiterhin bei den einzelnen Ärzten. Die Gesundheitsämter müssten also z. B. bei jedem einzelnen Arzt oder bei dir selbst die Daten anfordern, wenn eine entsprechende Rechtsgrundlage für die Erhebung besteht.

Was die elektronische Patientenakte noch so mit sich bringt, steht auf einem anderen Blatt...

Woher ich das weiß:Hobby – Interessierter Laie; Grundwissen, garniert mit Recherche

Hi,

Krankenakte nachvollziehbar bei Selbstzahlung?

In diesem Falle ist zumindest die Krankenversicherung raus - das funktioniert. Ansonsten erfolgt eine Datenweitergabe an Dritte nur mit ausdrücklicher Einwilligung oder aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung.

Dokumentiert wird die Behandlung dennoch, und in den Fällen, in denen eine Meldepflicht besteht, werden Daten dennoch an die zuständige Behörde weitergegeben.

Weiß jemand, wie sich das verhält, ob das Sinn macht?

Ob es pauschal Sinn macht, sämtliche Behandlungskosten privat zu tragen, obwohl man krankenversichert ist? In der Regel nein.

LG

Deine Daten dürfen vom Arzt nur mit deiner Einwilligung an Dritte weitergegeben werden.

Für die Abrechnung mit der gesetzlichen Krankenkasse werden nur Abrechnungsziffern, jedoch keine Befunde weitergegeben.

Auch Medikamente und Behandlungen, die du selbst bezahlst, müssen beim Arzt dokumentiert werden.