Kann die polizei bei der Bewerbung in meine Krankenakte einesehen?
Ich möchte einfach nur eine Antwort auf meine Frage, bitte keine Ratschläge. Ich habe erfahren das ich Migräne habe und das ist ein Ausschlussgrund. Ich habe das bei der Bewerbung nicht angegeben und bei diesem Fragebogen das der Arzt ausfüllen muss steht Kopfschmerzen. Kann die Polizeiärztin es erfahren in dem sie in die Krankenakte einsieht oder geht das nicht. Also meine Frage einfach, darf meine Krankenakte zugeschickt werden oder nicht?
5 Antworten
Hallo.
Ich weis bis vor einigen Jahren (seit ich in Rente bin nicht mehr) das der Arbeitgeber immer von allen Ärzten Auskünfte bekommen haben.
Offiziel wurde das immer dementiert, aber ich war im öffentl. Dienst, alles war da bekannt.
Die bei der Kommune wussten sogar das ich bei der Bundeswehr, Lust darauf hatte mich zu verpflichten, und meine Eltern mir das nicht unterschrieben haben.
Krankenakte darf nicht zugeschickt werden, du kannst über einen Rechtsanwalt Kopien anfordern, oder selbst Einsicht nehmen.
Aber nur lesen.
(Steht auch oft bei Bekanntmachungen von öffentl. Verwaltungen, liegt zur Einsicht aus. nur zum Lesen.
Bley 1914
Ja zumindest wird dir vorgelegt zu unterschreiben das du die Ärztliche Schweigepflicht hiermit entbindet. Wenn du es nicht tust hast du ein Problem.
das solltest du dir gut überlegen , wenn du verbeamtet werden willst darfst du keine falschen Angaben über deinen Gesundheitszustand machen , auch nichts verschweigen ............
Deine krankenakte darf nicht zugeschickt werden. Wenn du aber unwahre Angaben bei der Einstellung machst, dann ist das ein fristloser kündigungsgrund und der schwebt dann immer über dir.
Bedeutet das, dass die Polizei-Ärzte bei den Hausärzten anrufen? Bei jedem Bewerber
Nein. Wenn sie noch was wissen wollen, fordern sie weitere Befunde. Wenn dein HA Kopfschmerzen schreibt, ist es SEINE Aussage, nicht deine.
Wenn ein anderer Arzt die Diagnose gestellt hat, müsstest du ihn angeben. Gibst du ihn nicht an, kommt nichts raus - BIS zur nächsten Migräne .... Und dann? Was dann?
Gruß S.
Nein.
Gruß S.
Da er seine Ärzte aber von der Schweigepflicht entbunden hat, ist es nicht das Problem mehr, bei den jeweiligen Ärzten anzufragen. Und schon ist man raus, sollte es tatsächlich ein Ausschlussgrund sein.