Krank machen?

2 Antworten

Wenn du rein zufällig nach einem negativen Gespräch bis zum Auslauf deines Vertrages eine Krankmeldung einreichst, kann der AG diese natürlich anzweifeln und die Entgeltfortzahlung verweigern.


Dersmaragd514 
Beitragsersteller
 10.12.2024, 19:01

da ich aber ein Attest habe, ist doch ein Beweis oder nicht ?

SirLucifer97  10.12.2024, 19:02
@Dersmaragd514

Gibt genügend gegenteilige Urteile, wenn der AN nach einer Kündigung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist plötzlich "krank" wird.

Dürfte in dem Fall vmtl. ähnlich sein.

Familiengerd  10.12.2024, 19:45
@Dersmaragd514
da ich aber ein Attest habe, ist doch ein Beweis oder nicht ?

So einfach ist das nicht.

Sollte das Ende der Krankschreibung mit den Ende der Kündigungsfrist zusammenfallen, kann der Arbeitgeber die Berechtigung der Krankschreibung anzweifeln und die Lohnfortzahlung verweigern.

Es liegt dann am Arbeitnehmer, nachzuweisen, dass tatsächlich eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt.

Du schreibst, dass Du die Abschlussarbeit geschrieben hast. Liegt das Prüfungsergebnis denn auch schon vor?

Mit der Mitteilung des Prufungsergebnisses endet das Ausbildungsverhältnis - gleichgültig, welches Datum im Ausbildungsvertrag als Ausbildungsende angegeben ist.

 ich habe kürzlich meine Abschlussprüfung geschrieben

und wann erfährst du die Ergebnisse?

Oder hast du die bereits? Dann ist das Ausbildungsverhältnis nämlich gar nicht mehr existent.

 Ich möchte darauf jetzt krank machen

Viel Spass dabei. Als Chef würde ich die Krankmeldung anzweifeln und von einem Amtsarzt bestätigen lassen. Und wenn der das nicht bestätigt, hast du ein Problem am Arsch -> nennt sich Arbeitszeitbetrug!