Krank machen?
Hi, ich habe kürzlich meine Abschlussprüfung geschrieben und habe den Chef gefragt wie es mit der Übernahme aussieht. Er hat nein gesagt. Ich möchte darauf jetzt krank machen um mir eine neue Arbeit aufzusuchen um gegebefalls auch ein Praktikum zu machen. Für ca 2 Wochen, bevor ich arbeitslos bin und ohne nichts dastehe. Ich weis das darauf auch jetzt Leute schreiben, dass ich nicht ,,rumheulen“ soll und einfach die letzte 2 Wochen überstehen soll. Das will ich aber nicht da ich auf meiner Arbeit auch gemobbt werde. Kann der Chef mich dafür kündigen? Ich meine das ist ja offensichtlich ein Tag nach dem Gespräch krank zu machen, aber ich kann echt nicht mehr, oder überwiegt das Attest alles andere.
wie gesagt, ich bin noch in der Ausbildung
2 Antworten
Wenn du rein zufällig nach einem negativen Gespräch bis zum Auslauf deines Vertrages eine Krankmeldung einreichst, kann der AG diese natürlich anzweifeln und die Entgeltfortzahlung verweigern.
Gibt genügend gegenteilige Urteile, wenn der AN nach einer Kündigung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist plötzlich "krank" wird.
Dürfte in dem Fall vmtl. ähnlich sein.
da ich aber ein Attest habe, ist doch ein Beweis oder nicht ?
So einfach ist das nicht.
Sollte das Ende der Krankschreibung mit den Ende der Kündigungsfrist zusammenfallen, kann der Arbeitgeber die Berechtigung der Krankschreibung anzweifeln und die Lohnfortzahlung verweigern.
Es liegt dann am Arbeitnehmer, nachzuweisen, dass tatsächlich eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt.
Du schreibst, dass Du die Abschlussarbeit geschrieben hast. Liegt das Prüfungsergebnis denn auch schon vor?
Mit der Mitteilung des Prufungsergebnisses endet das Ausbildungsverhältnis - gleichgültig, welches Datum im Ausbildungsvertrag als Ausbildungsende angegeben ist.
ich habe kürzlich meine Abschlussprüfung geschrieben
und wann erfährst du die Ergebnisse?
Oder hast du die bereits? Dann ist das Ausbildungsverhältnis nämlich gar nicht mehr existent.
Ich möchte darauf jetzt krank machen
Viel Spass dabei. Als Chef würde ich die Krankmeldung anzweifeln und von einem Amtsarzt bestätigen lassen. Und wenn der das nicht bestätigt, hast du ein Problem am Arsch -> nennt sich Arbeitszeitbetrug!
da ich aber ein Attest habe, ist doch ein Beweis oder nicht ?