Kostgeld wieviel ist angemessen?

15 Antworten

Eine Regelung für ein Kostgeld gibt es in Deutschland nicht. Die Eltern sind bis zum Abschluss der ersten Ausbildung unterhaltspflichtig.

Dennoch ist eine angemessene finanzielle Beteiligung durchaus angebracht und auch durchaus nachvollziehbar, wenn man bereits eigenes Gehalt verdient. 

Das Schweizer Zivilgesetzbuch (ZGB) bietet eine hilfreiche Orientierung: Hier wird die Problematik "Kostgeld" unter dem Punkt "Kindesvermögen"( Artikel 323 Absatz 1 ZGB) bei Jugendlichen in Ausbildung konkreter abgehandelt.

Rechtsberatungsstellen halten 15 bis 30 Prozent des Azubi-Gehalts als Kostengeld gerechtfertigt.

Selbst für aufgerundete 600 € würde dein Sohn sich schwer tun, eine eigene Wohnung plus Kosten für Strom, Wasser-Ver- und Entsorgung, Heizung, Grundsteuer, Gebäude-Versicherungen, Müllentsorgung, Straßenreinigung, Kanalgebühr, Hausgeld für Bewirtschaftung, Pflege und Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums, Lebensmittel, Hausrat, Internet-Zugang, Haftpflicht- und Unfallversicherungen, Hygieneartikel, Waschmittel… zu finanzieren.

Alles Gute für dich!


Frage123967 
Beitragsersteller
 10.12.2024, 09:42

Mein Sohn ist nicht mehr in Ausbildung, er ist fix angestellt und hat das angegebene Einkommen netto. Er zahlt lediglich sein Auto (Instandhaltung und Haftpflicht) und seine Unfallversicherung.
Danke für deine Antwort 😉

isebise50  10.12.2024, 11:28
@Frage123967

Das habe ich mir schon gedacht und deshalb die empfohlenen 30 % auch aufgerundet.

Kostgeld wieviel ist angemessen?

Gemäß deiner Beschreibung, so viel wie notwendig ist. Ich behaupte aber 30% vom Gehalt sollte er schon mindestens freiwillig anbieten.

Am Ende des Tages rechnet doch gemeinsam mal durch welche Kosten er hätte wenn er auszieht. Ich schätze mal --> Miete inkl. Nebenkosten 800-1.000€, Essen 200€, Reinigungskraft 100€, Waschservice inkl. Bügeln 100€ = 1.200-1.400€.

30% von 1860€ = 558 €

Also irgendwo zwischen 558 und 1.400€.

Vollpension inklusive Wäscheservice, vermutlich Waschservice und Reinigungsdienst: mindestens 500€.

Oder er soll im Haushalt mithelfen, dann vielleicht 300€ fürs Essen

Ich schließ mich den anderen an, der kann ruhig 600€ zuzahlen. Vor allem, wenn er so gar nichts im Haushalt macht. Wer so undankbar ist, soll halt Geld hergeben.

Alternativ könnte er natürlich auch mal die Wäsche waschen (ich weiß, der Arme kann das ja nicht, lol), bügeln, einkaufen, das nimmt dir mal ne Menge Zeit ab. Muss ja nicht (nur) Geld sein. Aber auch dann kann er, gerade bei dem Gehalt, ruhig 300 - 400 € zahlen.

Und ehrlich, du kannst ruhig auch ansprechen, dass du dich nicht wertgeschätzt fühlst. Wenn Erwachsene gemeinsam wohnen, dann teilen sie sich die Hausarbeit. Du arbeitest ja vermutlich auch, und machst das alles trotzdem. Das kann er ruhig auch machen. Ich mein, du hast ihn, wenn ers bisher nicht machen musste, halt auch verwöhnt, da ist das jetzt für ihn auch ne Umstellung, und wenn er nicht muss, wird ers nicht machen.

Und ehrlich, er verdient mehr als du, und du verdienst nicht besonders viel. Kann schon sein, dass er einfach nicht drüber nachdenkt, weil er nicht muss. Aber falls er auch noch uneinsichtig sein sollte, dann würd ich echt überlegen ihn rauszuwerfen. Das wäre dann wirklich maßlos undankbar. Aber ich schätze, es ist mehr dass er einfach nie auf den Gedanken gekommen ist, oder ihn verdrängt hat. Auch dass du halt das Geld wirklich brauchen könntest.

Du bist sein Mutter, nicht seine Magd.

50% der Miete plus prozentual an den Lebensmitteln und Nebenkosten wären angemessen.