Kostenbeteiligungsvereinbarung bei Zusammenleben von zwei Partnern (nach dem Studium der einen Person)?

2 Antworten

Wenn ihr zusammen lebt, dann muss der eine für den anderen aufkommen. So blöd das auch ist.

Pucky99 
Fragesteller
 28.06.2016, 09:45

Das stimmt überhaupt nicht und beantwortet auch in keinster Weise meine Frage.

Wenn eine der beiden Personen öffentliche Gelder beansprucht, muss eine klare Trennung beachtet werden. Kein gemeinsames Konto, kein Wirtschaften in einen Topf, Untermietvertrag von Vorteil

Da bisher kein offizielles gemeinsames Wohnverhältnis vorliegt, bildet ihr KEINE Bedarfsgemeinschaft, sondern seid eine WG

Erst nach einem Jahr Zusammenleben kehrt sich die Beweislast um. Dann müsst ihr BELEGEN, dass ihr KEINE BG seid.

Pucky99 
Fragesteller
 28.06.2016, 09:53

zur Zeit sind wir offiziell nichtmal eine WG. Deswegen die Frage, ist ein Untermietvertrag überhaupt möglich, wenn man keine getrennten Räume hat? Eine Kostenbeteiligungsvereinbarung wäre ja möglich, wenn ich das richtig sehe. Mit dem einen Jahr weiß ich, aber ich will bereits jetzt die Weichen dafür stellen und nicht erst in einem Jahr

DerHans  28.06.2016, 09:55
@Pucky99

Ihr müsst der Behörde eben klar zu verstehen geben, dass ihr trotz des Zusammenlebens eben KEINE Bedarfs- und Einstandsgemeinschaft bildet. Zur not mit einer eidesstattlichen Erklärung.