Konsequenzen wen man bei eBay zu viel Verkauft?
Mein Vater und seine Kollegen haben letztens nach der Arbeit von der Firma nebenan ihrer Arbeitsstelle Werkzeuge Geschenk bekommen weil sie diese ansonsten weggeworfen hätten. Es sind hauptsächlich Feilen und alle noch in Verpackung. Mein Vater meinte ich solle die im Internet Verkaufen und ich habe sie halt auf eBay mit einem billigeren Festpreis als der rest der Verkäufer. Nun es verkauft sich recht schnell und ich hatte dann sorgen das das Probleme haben könnte da es schon ziemlich viel Zeug ist und ne Menge Geld wäre.
Zur Info hab jetzt in 4 Tagen ca 500€ damit verdient und es sind nicht mal ansatzweise alles verkauft.
Müssen wir das iwo melden z.B im Finanzamt damit das kein Ärger gibt oder was muss man da regeln?
6 Antworten
Wer Artikel in solchen Mengen verkauft, wird als gewerblicher Händler eingestuft. Kein Privatmann verkauft solche Unmengen und macht innerhalb so kurzer Zeit solche Gewinne.
Andere gewerbliche Händler können euch anschwärzen, da ihr i.d.R. keine Rücknahme / kein Widerrufsrecht anbietet, die ein Händler anbieten muss. Ihr zahlt keine Steuern, ect, pp.
Ihr bewegt euch da auf ganz dünnem Eis.!!
Auch Käufer, die schon was bei euch gekauft haben können euch Probleme bereiten.., wenn zb. ein verkaufter Artikel nicht dem entspricht was ihr angegeben habt, und und und..
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Erst informieren, DANN verkaufen.!!
Ärger kannst Du erstmal von gewerblichen Anbietern bekommen, die die gleiche Palette verkaufen. Da droht eine Abmahnung. Deswegen würde ich den Verkauf einstellen und vielleicht in einem halben Jahr wieder etwas verkaufen. Vor allem, auch wenn es noch in der originalen Verpackung ist, schreibe als Privatverkäufer nie "neu", höchstens neuwertig oder unbenutzt.
Wenn das eine einmalige Sache ist, lohnt sich wahrscheinlich eine Gewerbe-Anmeldung nicht.
wenn Du das auf Dauer machst, bist du Unternehmer. Wer nachhaltig mit Gewinnabsicht eine Ware und oder Dienstleistung verkauft, auch Unterlassen oder Dulden einer Handlung ist Unternehmer im Sinne des UStG. Ich würde das so bei der nächsten Einkommensteuererklärung angeben, den Gewinn als Einkommen mit angeben auch das dies nur einmalig ist, dann dürfte das seine Ordnung haben.
Melde beim Gewerbeamt ein Kleingewerbe an, informier Dich zum Thema Impressum beim Verkauf auf ebay und es sollte weiter nichts passieren.
Wenn Dich jemand anschwärzt (Konkurrenz bei Ebay z.B.) kannst Du tatsächlich schnell ein Problem mit dem Finanzamt bekommen, also lieber ein Kleingewerbe anmelden
Man kann nur ein Gewerbe anmelden kein Kleingewerbe.
Die Erträge sind in der Einkommenssteuererklärung anzugeben, wenn zwischen Geschenkerhalt und Verkauf weniger als 1 Jahr liegt.