Kommunion auch mit Kirchenaustritt?
Muss der Taufpate bei der Kommunion "in" der Kirche sein oder macht das was, wenn man schon ausgetreten ist??
Ist das in Deutschland und Östrreich unterschiedlich oder gleich??
lg
4 Antworten
Es ist tatsächlich immer noch so in Deutschland, dass der Taufpate einer Kirche angehören muss, weil er sonst dem Amt als Pate nicht würdig ist.
Selbst erlebt bei der Taufe meines Sohnes. Wo der Vater aus der Kirche ausgetreten ist.
Allerdings muß man auch einfach sagen, es ist nicht überall so. Ich bin zum Taufen dann in eine andere Gemeinde gefahren und da war alles gar kein Problem. Es hält sich ja auch, dass wenn man kirchlich geheiratet hat und dann geschieden wird, dass man dann nie mehr sich die Kommunion holfen darf.
Letzteres stimmt natürlich nicht, daß Geschiedene nicht zur Kommunion dürften. Nur wenn man geschieden wird UND dann zu Lebzeiten des Partners anderweitig standesamtlich heiratet, dann darf man nicht mehr zur Kommunion.
Da "Pate" ein kirchliches (religiöses) Ehrenamt ist, muß der Pate schon Mitglied einer Kirchengemeinde sein
Ob das in Deutschland oder Östereich unterschiedlich ist, weiß ich nicht. Sicher ist es, das dies von einer zur anderen Konfessionen anders gehandhabt wird. Dann liegt es auch noch am Pfarrer. Einfach mal ganz harmlos anfragen.
Die Frage ist zehn Jahre alt, aber ich verstehe sie grammatisch nicht:
Muß bei der KOMMUNION der Taufpate Kirchenmitglied sein?
Oder hat der Fragesteller Kommunion mit Taufe verwechselt.
Also ein späterer Kirchenaustritt des Paten hat natürlich keine Kommunionssperre fürs Patenkind zur Folge. Das wird wohl auch keiner annehmen, oder?