Kommt die Gebäudeversicherung für die Kosten Ab-und Aufbau meiner Möbel auf?
Guten Abend, ich bewohne eine Souterrainwohnung und bei dem Unwetter an Pfingsten, ist das Grundwasser von zwei Außenwänden in meine Wohnung gedrungen. In der ganzen Wohnung ist Laminatboden verlegt. Es war eine Fachfirma da und jetzt muss der komplette Boden (der Eigentum meines Vermieters ist) komplett raus. Kommt die Gebäudeversicherung dann auch für den Abbau und Aufbau, Lagerung meiner Möbel auf? Oder muss ich diese Kosten selbst tragen? Meine Hausratversicherung hat es schon mal abgelehnt.
4 Antworten
Für die Beseitigung des Schadens hat der Vermieter aufzukommen. Schließlich ist er durch Vertrag verpflichtet, Ihnen eine mängelfreie Wohnung zur Verfügung zu stellen.
Wenn der Bodenbelag erneuert werden muss, hat der Vermieter auch für den fachlichen Abbau und Aufbau Ihrer Möbel zu sorgen und für die Zeit der Arbeiten eine fachgerechte Lagerung zu gewährleisten.
Es ist für Sie irrelevant, ob dessen Versicherer die Kosten übernimmt. Der Vermieter ist hierzu nach dem Mietrecht verpflichtet.
Nach den Musterbedingungen des GDV (Gesamtverband der Versicherer) soll die Regulierung durch den Gebäudeversicherer erfolgen, wenn der Versicherer dem Grunde nach eintrittpflichtig ist.
Nein das wird wohl die Gebäudeversicherung nicht übernehmen. Dafür benötigt man eine zusätzliche Elementarversicherung die dann auch Schäden von hochgedrücktem Grundwasser übernimmt. Kannst du hier mal nachlesen: http://www.xn--gebudeversicherungtest-24b.de/
Ich hatte vor vielen Jahren einen Schimmel-Schaden an einem Schlafzimmerschrank, hervorgerufen durch eine feuchte Ecke hinter dem Schrank aufgrund einer undichten Wasserleitung.
Für die Erneuerung der betroffenen Stelle am Fußboden (Teppichboden, verlegt durch den Vermieter), der Wand/Tapete und für den Schaden an meinem Schrank ist die Versicherung meines Vermieters aufgekommen.
Ich vermute mal, dass es sich in Deinem Fall ähnlich verhält: die Versicherung kommt möglicherweise für die Kosten auf.
Da dein Hausrat ja nun irgendwie kein Gebäudebestandteil ist, kommt die Gebäudeversicherung dafür nicht auf.
Deine Hausratversicherung wäre mE dafür aufgekommen, wenn bei dir Elementarschäden mitversichert gewesen wären.
Von daher bleibt es wohl an dir selbst hängen.