Kommt das geld per Überweisung an wenn NUR der Name falsch gelesen worden ist vom Sparkassen gerät?

5 Antworten

Kommt das geld per Überweisung an wenn NUR der Name falsch gelesen worden ist vom Sparkassen gerät?

Das kommt darauf an, ob deine Sparkasse schon die neue EU Richtlinie umgesetzt hat oder nicht.

Im November 2023 hat die EU beschlossen, dass der Namensabgleich wieder notwendig sein wird. Noch gilt eine Übergangsfrist, aber einige Banken haben die zukünftige Richtlinie bereits heute umgesetzt und gleichen die Namen wieder ab. Denn bald müssen sie es eh:

https://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2023/11/07/instant-payments-council-and-parliament-reach-provisional-agreement/

Nach den neuen Vorschriften müssen Sofortzahlungsdienstleister einen Abgleich der IBAN des Zahlungsempfängers mit dem Namen des Zahlungsempfängers vornehmen, um den Zahler vor einer Transaktion auf eventuelle Fehler oder einen möglichen Betrug aufmerksam zu machen. Diese Anforderung gilt auch für normale Überweisungen.

In ein paar Monaten müssen also eh alle Banken wieder einen Namensabgleich durchführen. Ich weiß von N26 beispielsweise, dass die auch schon heute wieder Namensabgleiche durchführen. Ob deine lokale Sparkasse die neue zukünftige Richtlinie auch schon heute umgesetzt hat, weiß ich nicht. Da musst du dich bei deiner Sparkasse schlau machen.

Woher ich das weiß:Recherche

Entscheidend ist die IBAN, dahin geht das Geld, aufmerksame Banksachbearbeiter bemerken eventuell, wenn Schultze statt Maier steht, ansonsten geht das durch...


BioHilfe123 
Fragesteller
 22.05.2024, 12:12

Beim Nachnamen wurde zb das Y als V gelesen aber mehr auch nicht..

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Mungukun  22.05.2024, 12:15
Entscheidend ist die IBAN

Du bist nicht mehr auf dem aktuellsten Stand.

Im November 2023 hat die EU beschlossen, dass der Namensabgleich wieder notwendig sein wird. Noch gilt eine Übergangsfrist, aber einige Banken haben die zukünftige Richtlinie bereits heute umgesetzt und gleichen die Namen wieder ab. Denn bald müssen sie es eh:

https://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2023/11/07/instant-payments-council-and-parliament-reach-provisional-agreement/

Nach den neuen Vorschriften müssen Sofortzahlungsdienstleister einen Abgleich der IBAN des Zahlungsempfängers mit dem Namen des Zahlungsempfängers vornehmen, um den Zahler vor einer Transaktion auf eventuelle Fehler oder einen möglichen Betrug aufmerksam zu machen. Diese Anforderung gilt auch für normale Überweisungen.

In ein paar Monaten müssen also eh alle Banken wieder einen Namensabgleich durchführen. Ich weiß von N26 beispielsweise, dass die auch schon heute wieder Namensabgleiche durchführen. Ob die lokale Sparkasse des FS die neue zukünftige Richtlinie auch schon heute umgesetzt hat, weiß man nicht.

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Der exakte Name ist nicht entscheidend. Schreibfehler, Abkürzungen oder auch Fehler beim Scannen sind kein Problem.


BioHilfe123 
Fragesteller
 22.05.2024, 12:16

Danke🙏🏼

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Die IBAN muss richtig sein. Alles andere wird nicht mehr geprüft.

Der Verwendungszweck ist nur für den Zahlungsempfänger interessant.


BioHilfe123 
Fragesteller
 22.05.2024, 12:11

Alles klar danke, dann brauch ich mir keine Sorgen zu machen.
danke für die schnelle Antwort!!🙏🏼

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Mungukun  22.05.2024, 12:14

Du bist nicht mehr auf dem aktuellsten Stand.

Im November 2023 hat die EU beschlossen, dass der Namensabgleich wieder notwendig sein wird. Noch gilt eine Übergangsfrist, aber einige Banken haben die zukünftige Richtlinie bereits heute umgesetzt und gleichen die Namen wieder ab. Denn bald müssen sie es eh:

https://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2023/11/07/instant-payments-council-and-parliament-reach-provisional-agreement/

Nach den neuen Vorschriften müssen Sofortzahlungsdienstleister einen Abgleich der IBAN des Zahlungsempfängers mit dem Namen des Zahlungsempfängers vornehmen, um den Zahler vor einer Transaktion auf eventuelle Fehler oder einen möglichen Betrug aufmerksam zu machen. Diese Anforderung gilt auch für normale Überweisungen.

In ein paar Monaten müssen also eh alle Banken wieder einen Namensabgleich durchführen. Ich weiß von N26 beispielsweise, dass die auch schon heute wieder Namensabgleiche durchführen. Ob diese lokale Sparkasse die neue zukünftige Richtlinie auch schon heute umgesetzt hat, weiß man nicht.

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Fool09  22.05.2024, 12:33
@Mungukun

Ich hab es jetzt nur überflogen, aber geht es da nicht nur um Instant Payments?

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Mungukun  22.05.2024, 12:36
@Fool09
Ich hab es jetzt nur überflogen, aber geht es da nicht nur um Instant Payments?

Du musst nur den letzten Satz im zitierten Abschnitt lesen:

Nach den neuen Vorschriften müssen Sofortzahlungsdienstleister einen Abgleich der IBAN des Zahlungsempfängers mit dem Namen des Zahlungsempfängers vornehmen, um den Zahler vor einer Transaktion auf eventuelle Fehler oder einen möglichen Betrug aufmerksam zu machen. Diese Anforderung gilt auch für normale Überweisungen.
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Fool09  22.05.2024, 12:38
@Mungukun

Ach, das hab ich überlesen, habe nur ins Original geschaut, danke.

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Das ist extrem schwer vorher zu sagen. Immerhin: Entscheidend sind die Ziffern der Kontonummer (heute IBAN). Immerhin ist es möglich, dass die Sparkasse Dir anschreibt.


BioHilfe123 
Fragesteller
 22.05.2024, 12:13

Iban hab ich überprüft war alles richtig geschrieben und wurde auch richtig gelesen.

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Peterwefer  22.05.2024, 12:15
@BioHilfe123

Wenn es den Namen gibt, den Du versehentlich geschrieben hast, kann es Komplikationen geben. Ich sage: KANN! Unwahrscheinlich ist das, weil der Name kaum noch entscheidend ist. Heute wird ja alles maschinengelesen. Daher ist die IBAN das Wichtigere.

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