Komme ich in U-Haft?!

5 Antworten

Das ist nicht schön zu hören. :( Aber ein Betrug ist auch eine absolut schlimme Sache. Der Verlust tut mir leid, aber da hätte es andere Wege sein müssen. Zu deiner Frage. Um in U-Haft zu kommen, müssen folgende Dinge erfüllt werden.

  1. Dringender Tatverdacht (Die Beweise müssen dafür sprechen, dass du der Täter bist)
  2. Haftgrund Hier gibt es versch. Möglichkeiten. Die häufigste ist die Flutgefahr, also das du verschwindest (oft auch Ausland). Das nächste wäre Verdunklungsgefahr, dass bedeutet das du Beweise verschwinden lässt, Zeugen beeinflusst, etc. Der letzte Grund wäre Wiederholungsgefahr, also das du die selbe Straftat noch einmal begehst.

Ist das gegeben, dass kann U-Haft angeordnet werden. Das auch nur durch einen Richter. Nach 24 std muss ein Richter darüber entschieden haben. Hier kann ich dir nur den Tipp geben, dir anwaltlichen Rat zu holen und erstmal jede Aussage zu verweigern. Sollte die Polizei dich befragen, kannst du angeben, dass du dich dazu nicht äußern möchtest. Das ist immer zu empfehlen, wenn du vorher noch nicht mit einem Anwalt gesprochen hast. Keine Angst, dass kann dir nicht angerechnet werden (z.B. als Schuldeingeständnis= du sagst durch dein Schweigen das war ich) Was auch passieren kann ist, dass du wieder nach Hause kannst, dich aber mind. einmal (pro Tag) bei der Polizei melden musst.

Und ganz wichtig! Du solltest jetzt keine weiteren Straftaten mehr begehen, sonst heißt es nämlich definitiv Gefängnis, um die Allgemeinheit zu schützen.

Dann zum weiteren Vorgehen. Die Polizei wird dich bitten eine Aussage zu machen. Das solltest du auf jeden Fall ablehnen, auch wenn die Beamten dich dazu "drängeln". Außer dein Anwalt hat dir das geraten. Einen Anwalt kannst du bei der Polizei kostenfrei anfordern, der hilft dir dann und regelt alles weitere.

Nach dem die Polizei dann alle Beweise hat wird die Staatsanwaltschaft sich damit befassen. Diese eröffnet dann das Gerichtsverfahren, sofern du keine Absprache getroffen hast. In diesen wird dann geklärt, ob genug Beweise vorliegen. Wenn ja folgt die Verurteilung. Diese kommt auf den Wert des Betruges an. Sollten es weniger als 2000 EUR sein, wird die Strafe nicht so hart ausfallen. Dass kann auch zur Bewährung ausgesetzt werden.

Ich hoffe ich konnte dir etwas Last abnehmen und wünsche dir alles gute. :)

UHaft extrem unwahrscheinlich.

Fester Wohnsitz.

Keine Fluchtgefahr, weil keine Strafe über 2 Jahre zu erwarten.

Keine Verdunkelungsgefahr, weil die Sachen auf dem Tisch liegen.

Nur wenn man Dich ärgern will könnte man mit dem Argument "Wiederholungsgefahr" kommen, weil Du es ja anscheinend regelmäßig machst.

Denke ehrlich gesagt nicht dass du in Untersuchungshaft kommst. Allerdings wird dich am Ende deiner Anzeigenkette eine Gefängnisstrafe erwarten (Geldstrafe wäre zwar auch ne Option, aber nicht bei der Betrugsanzahl und der erneuten Tat nachdem das ganze schon bei der Staatsanwaltschaft liegt.)

Ja,sicher!

GiBrAlTaR2014  03.07.2014, 16:21

So, so - und woher weiss der Herr Diamanthobbyrichter das?

Eines verstehe ich, die Sorge um ein anständiges Begräbnis Deiner Schwester. Wofür ich, bei allem Verständnis, kein Verständnis, auch wenn ich mir noch so viel Mühe gebe, entwickeln kann, ist die Tatsache einer weiteren Straftat in der letzten Woche. Ich bin bei Leibe kein Moralapostel, aber frag Dich doch mal, wie leid es dem Richter tut, dass er gemäß seiner vorliegenden Paragraphen inklusive des Verständnisses für Deine Schwester, Dir, wieviel auch immer, an Geldstrafe, Monaten Jahren....geben muss. Irgendwie, komme ich mir leicht vera...vor. Trotzdem, liebe Grüße