Könnte man als unter 14 jähriger schwarz fahren ohne Bußgeld?
Ein Freund meinte, dass man keine Bestrafung zu erwarten hätte, wenn man als z. B. 13 jähriger ohne Fahrschein Straßenbahn fährt und wenn man erwischt wird einfach einen falschen Namen und Adresse sagt. Man hat da ja noch keinen Ausweis zum abgleichen. Würde das so theoretisch gehen? Ich habe ihm gesagt, dass das so entweder nicht möglich ist oder eben moralisch überhaupt nicht richtig ist!
9 Antworten
Ein Freund meinte, dass man keine Bestrafung zu erwarten hätte, wenn man als z. B. 13 jähriger ohne Fahrschein Straßenbahn fährt
Bis hier her grundsätzlich richtig da beschränkt geschäftsfähig.
Aber ab hier läuft das ganze unter Vorsatz
und wenn man erwischt wird einfach einen falschen Namen und Adresse sagt. Man hat da ja noch keinen Ausweis zum abgleichen.
Schulausweis!
Da eure Daten erfasst werden, Das Melderegister denn nicht zudem Passt was du gerade erzählst, ihr aber ohne jeglichen Ausweis auch heimgebracht werdet, ist das mit den falschen Adressdaten, ne saudumme Idee denn.
Der Vorfall wird ohne weitere Auswirkungen aufgenommen. Also eine Akte angelegt. Dann wird bei Verhandlungen. Ab 16 aber geguckt Hast du keine alles gut. hat du er/eine
Ist der Jugendliche im Vorfeld also bereits (am besten noch mehrfach) negativ aufgefallen, kann aus Sozialstunden was ganz anderes werden.
Das ist, soweit ich das sehe, schon eine gewisse Grauzone.
Im Zweifel zieht man halt die Polizei dazu, diese kann die Richtigkeit des Namens und der Adresse problemlos überprüfen. Dann wäre es natürlich ein bisschen doof, wenn man einen falschen Namen genannt hat.
OK und würde ich zum Beispiel angeben, dass ich der bin, der mich in der Schule immer mobbt? Bei dem ich die Adresse und den vollen Namen weiß? Würden die das auch mitbekommen?
Die Polizei ist keine Kinder-Pfadfinderverein, die ein Detektivspiel veranstalten. Wenn du denen in das Gesicht lügst, werden die dich in wenigen Minuten entlarvt haben; die haben genug Möglichkeiten alles über dich rauszufinden. Wenn z.B. der andere schon mal einen Ausweis gemacht hatte, haben können sie das Passfoto in kürzester Zeit abrufen.
Es ist und bleibt eine Falschaussage. Und da Kontrolleure nicht dumm sind, ziehen sie die Polizei dazu. Und diese haben Zugriff auf´s Melderegister und können somit Name, Adresse und Geburtsdatum abgleichen. Ist´s der Kumpel Lukas Müller, den man dann spontan anschwärzt, und weiss man dann auch spontan das richtige Hausnummer, das richtige Geburtsdatum sowie die richtigen Vornamen der Eltern? Oder ist´s doch die fiktive Lisa Schmidt, die an der Adresse und mit dem Geburtsdatum garnicht gemeldet ist? Fliegt sowas dann auf, schon allein durch 2x nachfragen ob das gleiche Geburtsdatum nochmals genannt wird, nimmt sich die Polizei erst recht die Zeit und ruft die Erziehungsberechtigten an.
Egal, welche Strafe dann kommt oder nicht, registriert ist der Fall, bei Polizei und dem Verkehrsunternehmen. Und später bei Wiederholungen heißt es dann "bereits in der Jugend mit ähnlichen Delikten aufgefallen" ...
Das könnte ich immer sagen. Ich bin überdurchschnittlich begabt und merke mir jede Information, die ich seit ich 5 Jahr alt bin, bekommen habe. Geburtsdaten und Namen der Eltern ist das kleinste Problem. Das kann ich bei allen Eltern aus meiner Klasse sagen. Auch bei denen, mit denen ich nicht befreundet bin. Hausnummer ist auch kein Problem für mich
Diese Antwort verstehe ich leider nicht. Meinst du, dass jeder, der 12 Jahre alt ist auch auch sowas merken kann? Das stimmt nämlich nicht. Die meisten aus meiner Klasse können sich kaum an den Geburtstag ihrer Freunde erinnern. Ich kann selbst die Geburtstage der Eltern genau sagen. Und jede Telefonnummer, die ich eingespeichert habe kann ich auswendig.
Da verstehst Du etwas falsch. Das Verkehrsunternehmen ist kein Gericht, das jemanden für das Schwarzfahren bestraft. Die verlangen von Schwarzfahrern ein erhöhtes Beförderungsentgeld und das auch von Kindern ab 7 Jahren.
Dazu kommt noch, dass auch die Polizei gerufen werden kann, um das Kind zu seinen Eltern zu bringen.
Die verlangen von Schwarzfahrern ein erhöhtes Beförderungsentgeld und das auch von Kindern ab 7 Jahren.
Das sie aber bei Kindern und Jugendlichen aufgrund deren mangelnder Geschaeftsfaehigkeit nicht gerichtlich durchsetzen koennen.
Ab 7 Jahren sind Kinder aber deliktsfähig und müssen für entstandene Schäden aufkommen, unabhängig von ihrer Geschäftsfähigkeit.🤷♂️
Das ist natuerlich richtig, beim Schwarzfahren aber egal (es kann kein Schaden nachgewiesen werden, der nicht entstanden waere, wenn das Kind/der Jugendliche nicht schwarz gefahren waere).
Wenn das Kind nicht gefahren wäre!
Dem Verkehrsunternehmen ist ein Schaden entstanden. Kontrolleure leben nicht von Luft und Liebe und die werden nur wegen der Schwarzfahrer beschäftigt.
Dennoch kann ein Schadensersatz nur verlangt werden, wenn ein konkreter Schaden nachgewiesen wird, der im jeweiligen Einzelfall vom Ersatzpflichtigen verursacht wurde. Das ist beim Schwarfahren aber unmoeglich. Da entsteht kein Schaden, der nicht auch entstanden waere, wenn die betreffende Person nicht gefahren waere.
Genau darum gibt es ja den pauschalierten Schadensersatz im Form einer Vertragsstrafe (erhoehtes Befoerderungsentgelt). Nur kann eine solche Vertragsstrafe ebnen nicht gerichtlich gegen nicht voll geschaeftsfaehige Minderjaehrige durchgesetzt werden.
Wir reden hier von 60.-€. Das wird bei einem 13jährigen wohl nur selten über das Taschengeldniveau überschreiten!
Hat auch nichts mit einem "Taschengeldniveau" zu tun, sondern eben mit einem Vertrag, den Minderjaehrige nicht ohne Zustimmung der Eltern schliessen koennen.
Da du mir das aber wohl nicht glauben willst, glaubst du es vielleicht denen hier: https://www.anwalt.de/rechtstipps/minderjaehriger-ohne-fahrschein-kein-erhoehtes-befoerderungsentgelt-zulaessig_127497.html
Das hat doch mit Glauben nichts zu tun! Wir haben hier respektvoll miteinander diskutiert und das finde ich sehr positiv.
Du hast jetzt hier eine fundierte Quelle aufgetan und damit ist doch alles gut!
🤷♂️
Soweit das Beförderungsverhältnis zivilrechtlicher Natur ist, können Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren nicht dazu gezwungen, das erhöhte Entgelt im Falle des Schwarzfahrens zu zahlen. Grund dafür ist, dass Jugendliche beschränkt geschäftsfähig sind, Kinder sogar geschäftsunfähig.
Kleine Korrektur: Kinder sind ab Vollendung des 7. Lebensjahres durchaus ebenso beschraenkt geschaeftsfaehig wie Jugendliche.
Aber eben nur beschraenkt. Darum kann eine Vertragsstrafe nicht gerichtlich gegen sie durchgesetzt werden.
Aber wir wollen sie bitte meinen echten Namen herausfinden? Ich bin doch nicht vorbestraft