Könnte ich mein Kind "Hammer" nennen?
Warum willst du ihm das antun?
ka war ja nur rein theoretisch erstmal! LOL!
9 Antworten
Hammer als Vorname würde vermutlich nicht einfach akzeptiert werden und der Standesbeamte zumindest eine Erklärung haben wollen. Vermutlich würde es aber im Endeffekt durchgehen.
Hier wird das rechtliche eingeordnet:
Grundsätzlich sind Eltern frei in der Namenswahl, aber der Standesbeamte kann Bedenken gegen Namen anmelden und eine Erklärung einfordern und ggf den Namen ablehnen. Es gibt Richtlinien an denen man sich orientieren kann, und sich Beamte und Richter orientieren, ansonsten gilt das Kindeswohl als Richtlinie.
Wenn man eine gute Begründung hat, zum Beispiel wenn der Vorname in der Familie Tradition hat oder zumindest von Vorfahren genutzt wurde oder ähnliches, kann eine Ausnahme gemacht werden.
Der Rechtsweg geht über das Verwaltungsrecht.
ja wieso nicht. du kannst deinem kind jeden Namen geben, es gibt kein Gesetz, das dies verbietet. sogar adolf kannst du dein kind nennen.
außer bei zahlen bin ich mir nicht sicher. also z.B wie bei Elon musks kind, ob das auch hierzulande geht aex14 etc.
Das halte ich für höchst unwahrscheinlich außer es ist wirklich ein beleidigender Name wie Scheiße. Denn man müsste rechtlich beurteilen, wo denn die Grenze zwischen Mobbing und Anständig liegt. Wann ist der Name in Ordnung und wann nicht? Sowas wissenschaftlich zu beurteilen ist höchst komplex und nicht einleuchtend.
Vornamen dürfen nicht entwürdigend, lächerlich oder abwertend sein. Adelstitel und akademische Titel gelten nicht als Vornamen. Krankheiten oder medizinische Begriffe werden ebenfalls als ungeeignet angesehen. Außerdem nicht vornamentauglich sind: Markennamen, Ortsnamen und negativ besetzte Begriffe.
Ja, aber wo liegt die Grenze zwischen Entwürdigung und Normal? Sowas in der Praxis zu beurteilen ist nahezu unmöglich außer es sind Namen, die wirklich beleidigend sind.
Wenn mein Kind nun den Namen Hammer trägt, kann man auf keiner erdenklichen Weise wissenschaftlich-psychologisch beweisen, dass dieser Name entwürdigend ist. Dafür müssten Untersuchungen eingeleitet werden und Statistiken erstellt werden etc. Solange das nicht der Fall ist, kann das Kind Hammer heißen. Es spricht nichts dagegen.
Für mich wäre der Name nichts entwürdigendes. Würde mein Kind zwar nicht so nennen, aber Hammer halt.
Das entscheidet das Standesamt. Es liegt im Ermessen des Standesbeamten darüber zu entscheiden und im Streitfall wird vermutlich vor dem Verwaltungsgericht entschieden ob ein Vorname zulässig ist
Nein das geht nicht und was Musk in den USA treibt ist irrelevant, hier geht so ein name nicht durch.
Nein das geht nicht
Selbstverständlich geht das. :)
Du kannst mir ja mal die rechtliche Grundlage für deine Behauptung aufstellen. Nach meiner Erkenntnis haben Eltern das Recht, den Namen ihres Kindes, vollkommen frei auszuwählen - ohne jegliche Art von Einschränkung - bis auf Entwürdigung des Kindes - also gegen das Wohl des Kindes. Dies wäre beispielsweise bei Namen der Fall, die obszöne Begriffe enthalten. Scheiße, Kacke etc.
Wenn es allerdings um ''ungewöhnliche'' Namen wie Hammer geht.
Wo liegt hier die Grenze zwischen Entwürdigung und Normal? Sowas in der Praxis zu beurteilen ist nahezu unmöglich außer es sind Namen, die wirklich beleidigend sind.
Wenn mein Kind nun den Namen Hammer trägt, kann man auf keiner erdenklichen Weise wissenschaftlich-psychologisch beweisen, dass dieser Name entwürdigend ist. Dafür müssten Untersuchungen eingeleitet werden und Statistiken erstellt werden etc. Solange das nicht der Fall ist, kann das Kind Hammer heißen. Es spricht nichts dagegen.
Für mich wäre der Name nichts entwürdigendes. Würde mein Kind zwar nicht so nennen, aber Hammer halt.
Nochmal, was du glaubst ist weiterhin irrelevant, das interessiert auch keinen vom Standesamt, da kannst du noch so sehr auf dein angebliches Recht pochen, hier wird für das Kind entschieden und nicht wie Mama und Papa es gern hätten.
Ein Standesamt steht nicht über dem Gesetz. :)
Falls dem Namen nicht zugestimmt wird, kann einfach ein Rechtsanwalt herangezogen werden und man geht gegen die Entscheidung rechtlich vor. :)
Falls der Name nicht entwürdigend ist, was dann vor Gericht geprüft wird, ist alles in Ordnung. :)
Hier wird das rechtliche eingeordnet. Grundsätzlich sind Eltern frei in der Namenswahl, aber der Standesbeamte kann Bedenken gegen Namen anmelden und eine Erklärung einfordern und ggf den Namen ablehnen. Es gibt Richtlinien an denen man sich orientieren kann, und sich Beamte und Richter orientieren, ansonsten gilt das Kindeswohl als Richtlinie.
Wenn man eine gute Begründung hat, zum Beispiel wenn der Vorname in der Familie Tradition hat oder zumindest von Vorfahren genutzt wurde oder ähnliches, kann eine Ausnahme gemacht werden.
Der Rechtsweg geht über das Verwaltungsrecht.
Das ist eine interessante Frage! In Deutschland gibt es strenge Regeln, was die Namensgebung betrifft. Grundsätzlich darf ein Vorname das Kindeswohl nicht gefährden oder lächerlich machen.
Ein Name wie „Hammer“ könnte als problematisch angesehen werden, da er eher an ein Werkzeug erinnert und ein Kind möglicherweise Hänseleien ausgesetzt wäre.
Daher wäre es unwahrscheinlich, dass Behörden diesen Namen akzeptieren würden.
Hallo, patrickcoolguy.😊
Du würdest wahrscheinlich in Deutschland kein Standesamt finden, dass den Namen akzeptiert.
Mit lieben Grüßen, Renate. 😊
Bestimmt. Hab das Gefühl die lassen das durchgehen.
Wenn du von skandinavischer Mythologie laberst und Thors Hammer. Dann bestimmt
Tatsächlich gibt es Namen die man seinem Kind nicht geben darf bzw wird geguckt, ob das Kind später dadurch probleme bekommen könnte oder gemobbt wird aufgrund dessen