Können in der Unterschrift Zeichnungen mit einbezogen werden?

4 Antworten

Dich möchte ich zeichnen sehen wenn du mehrere Seiten unterschreiben sollst und die Unterschrift immer gleich sein muss 😄

Generell verboten ist es nicht, ein Blümchen allein gilt hingegen nicht als Unterschrift.

Handzeichen, Kreuze oder Abkürzungen
Handzeichen, Kreuze oder Gekritzel von einzelnen Buchstaben, die auf eine bewusste Abkürzung des Namens hindeuten, sind Umstände, wann eine Unterschrift als ungültig erachtet werden könnte. Das äussere Erscheinungsbild soll den vollen Namen der Unterzeichnerin erkennen lassen.
Eine Ausnahme von dieser Regel betrifft Personen, die nicht lesen oder schreiben können: auch diese Menschen müssen die Möglichkeit haben, rechtsgültig zu unterschreiben. Solange sie also irgendein Zeichen zu Papier bringen, wird sich dieses kaum als ungültige Unterschrift beanstanden lassen.
Fehlende Individualität
Eine Unterschrift ist dann ungültig, wenn sie keinen ausreichend individuellen Charakter hat. Ein Strich auf dem Papier genügt insoweit nicht. Auch der blosse Aufdruck des Namens in Druckbuchstaben beinhaltet nichts Individuelles. Dasselbe gilt für Malzeichen oder Smileys.
Erkennbarkeit des Namens
Der Name der Person muss erkennbar sein, mindestens andeutungsweise von den Buchstaben her. Bei lediglich einem erkennbaren Buchstaben wird das schwierig.

https://www.skribble.com/de-de/blog/unterschrift-ungueltig/

Woher ich das weiß:Recherche

Im Privaten ja, Auf offiziellen Dokumenten, nein. Deine Unterschrift besteht aus deinem Namen, und nicht aus Herzchen, Bluemchen, etc.

Grundsätzlich ja. Solange mindestens drei Buchstaben der Unterschrift gut lesbar bleiben, und die Unterschrift immer in gleicher Weise ausgeführt wird.

Überlegs dir nochmal, wie weit du da gehen willst. Es gibt schon Situationen im Leben, wo der Spaß aufhört. Wenn man was beim Nachlassgericht unterschreibt, zum Beispiel.

Schnörkel, Kringel oder ausgezogene Enden, die wie Wellen wirken, sowas ist schon vorgekommen und wird akzeptiert.

Man DARF. Muß es nur immer tun. UND es muß identifizierbar sein. LESBAR allerdings nicht. Du kannst mit einer Sauklaue unterschreiben und ein Häschen dazu malen wenn du willst. Aber du mußt es halt regelmäßig tun.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung