Können die Kinder belangt werden wenn nur die Mutter Schulden hat?
5 Antworten
"Erwachsene Kinder, die über ein eigenes Einkommen verfügen und wirtschaftlich selbstständig sind, haften grundsätzlich nicht für die Schulden ihrer Eltern – genauso wenig wie Eltern für die Schulden ihrer Kinder haften.
Erzielen die Kinder allerdings ein überdurchschnittliches Einkommen und müssen deshalb im Rahmen des Verwandtenunterhaltes an ihre Eltern Unterhalt zahlen, kann der Gläubiger einen oberhalb der Pfändungsfreigrenze liegenden Teil des Unterhalts zur Schuldentilgung pfänden. Den Pfändungsbeschluss muss er beim Vollstreckungsgericht erwirken.
Sollten die Eltern sterben, können Schulden auch vererbt werden. In diesem Fall wären auch Kinder dazu verpflichtet, die Schulden ihrer Eltern abzuzahlen.
Ist bekannt, dass das Erbe zum großen Teil aus Schulden besteht, ist es möglich, die Erbschaft auszuschlagen. Voraussetzung dafür ist die Einhaltung einer Frist von sechs Wochen ab Kenntnis vom Erbfall. Die Erbschaftsausschlagung muss beim Nachlassgericht, in dessen Gerichtsbezirk der Erblasser verstorben, ist erklärt werden. Schlagen alle gesetzlichen Erben das Erbe aus, wird der Staat Erbe. Seine Haftung beschränkt sich auf den Nachlass. Ist kein verwertbarer Nachlass vorhanden, können die Schulden nicht getilgt werden. "
Wenn sie kein Einkommen haben und wirtschaftlich nicht selbständig sind besteht die Frage vermutlich gar nicht, denn dann haben sie auch kein Geld.
Läuft dann in Richtung : "Wo kein Geld ist, kann man auch nichts holen."
Können sie theoretisch. Aber in der Regel erst, wenn es zum Tod der Mutter kommt und die Kinder im Rahmen der Gesamtrechtsnachfolge Vermögen und Schulden des Erblassers, also der Mutter erben.
Nein können sie nicht. Man kann aber Schulden erben wenn es zum Todesfall kommt.
Heisst also wenn es zu vollstreckung oder sowas kommt können die Kinder nicht belangt werden
Ist es klug denjenigen zus agen dass die Mutter nicht mehr bei uns lebt?
Kannst du die frage mal ernst nehmen? Wer ist das? Eine Bank?
Eine inkasso Firma oder sowas kann die nicht ganz definieren
Die haben mit euch nichts zu tun und sollen ihre Forderung an deine Mutter stellen. Für was hat deine Mutter Schulden gemacht?
Tun Sie ja aber sie wissen nicht dass meine Mutter nicht mehr hier lebt
Dann teilt es denen doch mit. Wenn ihr die Adresse nicht weiter geben wollt, müssen sie zum Einwohnermedleamt gehen.
Ist doch egal, sie wohnt nicht bei euch und ihr könnt nicht für ihre Schulden haftbar gemacht werden.
Alles klar danke. Ich überlege ganze zeit denen das zu sagen nach Absprache mit meiner mutter
Du mußt dich mit deiner Mutter nicht absprechen. Sie läßt euch einfach mit dem Schuldenproblem zurück.
Kann aber nicht einschätzen ob das seriös ist diese Forderung daher mach ich noch nix
Das ist doch egal. Das sollte deine Mutter klären. Du kannst sie aber aufs Einwohnermeldeamt verweisen. ich hoffe, deine Mutter hat sich abgemeldet. Und nicht rein lassen.
Kann uns was passieren wenn die Wohnung auch auf sie läuft
Euch nicht, außer das ihr euch eine neue Wohnung suchen mußt, falls die unter den Hammer kommt.
Warum sollten wir uns eine neue Wohnung suchen
Hab ich doch schon geschrieben. Jetzt nochmal zum Abschluß. Du hast nichts mit den Schulden deiner Mutter zu tun. Viel mehr kann man ncihtr dazu sagen, du fragst zwar viel aber es fehlen einfach Fakten.
Hab ich verstanden danke dafür. Die einzige Frage ist nur noch ob es folgen für die wohnung hat in der wir leben da sie auch zu mietvertrag dazu gehört. Ansonsten hab ich verstanden dass es keine Folgen hat
Nix meinst du dieser Mietvertrag spielt irgendeine Rolle dann ? Oder eher nicht
Das wäre dann eine Angelegenheit zwischen deinem Vater und dem Vermieter. Gläubiger geht ein Mietvertrag nichts an.
Alles klar. Dann hab ich ja echt nix zu befürchten und kann die Briefe mit den Drohungen ignorieren.
Die Briefe sind nicht an dich gerichtet. Du dürftest sie gar nicht auf machen. Mal abgesehen davon, darum sollte sich dein Vater kümmern und nicht du.
Man kann z.B. einfach die Adresse auf den briefen durchstreichen udd unbekannt verzogen drauf schreiben.
Ja leider. Immer diese scheiss Briefe von den Drohungen die ich lesen muss
Du hast überhaupt kein Recht dazu die Briefe zu öffnen. Streiche die Adresse durch, schreibe unbekannt verzogen drauf und werfe sie in den Briefkasten.
Ja ich weiss. Habe halt die sorge dass irgendwann irgendwelche Männer vor der Haustür stehen und irgendwas eintreiben wollen
Eine Haustüre läßt man zu und wenn du die Briefe zurück gibst passiert das nicht.
Soll ich also per Email mittags sie nicht hier lebt obwohl sie hier gemeldet is
Wenn sie ggf. das Erbe der Mutter annehmen, sonst nicht!
Nein, man darf nur ein Erbe nicht übernehmen denn Schulden sind vererbbar.
Und wenn sie nicht selbstständig sind