Kodak Pixpro Fz45 funktioniert nicht?
Ich habe mir vor ca. 8 Monaten die Kodak PixPro FZ45 gekauft. Anfangs hat sie einwandfrei funktioniert, aber nachdem ich sie eine Weile nicht benutzt habe, lässt sie sich jetzt nicht mehr richtig einschalten. Nach etwas Recherche habe ich herausgefunden, dass die Kamera Alkaline-Batterien benötigt. Also habe ich neue Batterien bestellt und eingesetzt, aber das Problem bleibt bestehen.
Wenn ich die Kamera einschalte, fährt das Objektiv aus, es ertönt ein kurzer Ton und das Licht leuchtet grün. Nach ein paar Sekunden wechselt das Licht jedoch auf Orange, und der Bildschirm bleibt schwarz. Wenn ich den Auslöser drücke, blinkt das orange Licht mehrfach, aber die Kamera reagiert nicht weiter.
Hat jemand eine Idee, woran das liegen könnte oder wie ich das Problem lösen kann?
2 Antworten
Wenn du sie vor 8 Monaten gekauft hast, hast du noch Garantie. Ich verstehe da ehrlich gesagt nicht, warum du dir da groß Gedanken machst und überlegst wie du das selbst hinkriegst.
Wende dich an den VK, schick das Ding als defekt zurück, lass es umtauschen und fertig.
Wieso kannst du sie nicht mehr umtauschen? Vielleicht nicht rechtzeitig zum Geburtstag, aber innerhalb der Garantiefrist muss sie umgetauscht oder zumindest repariert werden. Das ist gesetzlich so geregelt.
aus https://www.bmj.de/DE/themen/kaufen_reisen_wohnen/konsum/onlinekauf/onlinekauf_node.html
Ein Anspruch auf Gewährleistung besteht für Käuferinnen und Käufer natürlich nur, wenn sie den Mangel nicht selbst verursacht haben. Wenn ein Mangel bereits nach kurzer Zeit auftritt, gilt die gesetzliche Vermutung, dass dieser schon beim Kauf vorhanden war, das heißt der Käufer oder die Käuferin muss das nicht beweisen. Zwölf Monate sind hierfür die Grenze. In dieser Zeit muss die Verkäuferin oder der Verkäufer den Gewährleistungsanspruch erfüllen oder beweisen, dass die gesetzliche Vermutung nicht zutrifft.
Es sind keine 12 Monate seit dem Kauf vergangen, somit muss der Verkäufer beweisen, dass ein Mangel bei Übergabe nicht vorlag. Diese Beweislastumkehr ist wichtig. Sind mehr als 12 Monate vergangen, muss du beweisen, dass der Mangel bei Übergabe vorlag. Geh zum Verkäufer und fordere die gesetzliche Sachmängelhaftung bei ihm ein. Der muss dir zu einer funktionsfähigen Kamera verhelfen.
Eine Garantie scheint es ja nicht zu geben, wenn meine flüchtige Recherche mich nicht getäuscht hat.
Wichtig: der Mangel darf nicht durch dich verursacht worden sein, ein Wechsel der Batterie ist ja notwendig.
Ich mache mir keine allzu großen Sorgen, aber es ist ärgerlich, weil ich die Kamera am Freitag für einen Geburtstag nutzen wollte und sie nicht funktioniert. kann sie auch nicht mehr umtauschen.