Kleinunternehmer und nun großer Auftrag?

11 Antworten

Sobald du über 17.500 Umsatz IM JAHR kommst... musst du Umsatzsteuer abführen.. ruf am besten im Finanzamt an und klär es mit denen ab, die helfen dir gerne weiter.

farbenfrohX  29.09.2009, 09:29

Janinchen87, ist ja interessant;)woher holst du deine Informationen?

Janinchen87  29.09.2009, 09:31
@farbenfrohX

Ich arbeite im Finanzamt.

farbenfrohX  29.09.2009, 09:35
@Janinchen87

Ist schwer zu glauben nach deiner Aussage hier und du wärst die Erste beim Finanamt, die wirklich gerne weiter hilft;)

aschau  29.09.2009, 09:36
@farbenfrohX

ich war auch erst kleinunternehmerin und die 17500 euro sind korrekt

farbenfrohX  29.09.2009, 09:40
@aschau

ja ich meine auch die Aussage oben bzw. Antwort. nicht die 17500

Panikgirl  29.09.2009, 09:43
@farbenfrohX

In jedem Fall ist ein guter Steuerberater hier vonnöten, wenn er sich mit den Gegebenheiten nicht auskennt. Bitternötig - denn, wenn er da Fehler macht, dann kann er ganz böse auf die Nase fallen.

EnnoBecker  29.09.2009, 10:40
@Janinchen87

"Ich arbeite im Finanzamt."  
 
...also, aber nicht in dr Umsatzsteuerabteilung, das ist sicher.

Janinchen87  29.09.2009, 11:12
@EnnoBecker

Ich arbeite im Finanzamt und wir helfen jedem weiter..wir dürfen nicht steuerberatend tätig werden, aber Fragen beantworten. und zumindest hier kenne ich keinen der das nicht tut. Nein nicht in der Umsatzsteuervoranmeldestelle, ich arbeite im gewerblichen bezirk, wo ich allerdings auch mit umsatzsteuer zu tun habe.

Die Umsatzgrenze bezieht sich immer auf das Vorjahr und den Voraussichtlichen Umsatz des laufenden Jahres. Wenn also der Umsatz dieses Jahr drübergeht, müsste er ab nächstem Jahr die Umsatzsteuer ausweisen und wäre dann daran 3 Jahre gebunden. Wäre das denn eine einmalige Sache oder könnte sich eventuell mehr daraus entwickeln? Ich würde es auch vom Reingewinn des Auftrags abhängig machen, ob er deswegen in die Regelbesteuerung einsteigt - womöglich macht er unterm Strich dann auch noch Verlust?

EnnoBecker  29.09.2009, 10:53

...also, nein. Er wäre nicht drei Jahre gebunden.
 
Die Bindung kann sich nur dann ergeben,wenn er auf die Nichterhebung der Umsatzsteuer verzichtet, also zur Regelbesteuerung optiert. Die Bindung beträgt 5 Jahre.

Hat er genügend Leute, die die Arbeit ausführen können oder hat er ein längeres Zeitlimit, um den Auftrag fertigzustellen? Für das Material muss er ja in Vorlage treten. Er sollte sich auch unbedingt über den Auftraggeber erst mal eingehendst Infos einholen. Soll er selbst nach § 13b UStG abrechnen oder rechnet er mit dem Bauherrn selbst ab? Im Falle eines Falles kann er besser von dem Bauherrn selbst das Geld gerichtlich erwirken in dem Fall - wenn er an letzterer Stelle kommt hat er im schlimmsten Fall die A-Karte (es gibt genügend Zwischenunternehmer, die die Hand heben). Er soll auch bloss sehr früh schon beginnen Akontoforderungen zu verlangen - er muss ja schließlich mit Material in Vorlage gehen und so sieht er die Zahlungsmoral. Toi toi toi

...also, diese Frage taucht ja regelmäßig auf hier, und regelmäßig werden solche Tips wie hier gegeben.
 
Deshalb nochmal das Prüfschema:
 
Kleinunternehmer ist der Unternehmer, der    
* im Inland ansässig ist
* im VORJAHR maximal 17.500 Euro Einnahmen hatte
* im LAUFENDEN Jahr VORAUSSICHTLICH maximal 50.000 Euro Einnahmen haben wird.
 
Durchprüfen für 2008:
1. ja
2. ja, in 2007 < 17,5'
3. ja, in 2008 voraussichtlich < 50'
Ergebnis: Kleinunternehmer
 
Durchprüfen für 2009:
1. ja
2. ja, in 2008 <17,5'
3. ja, in 2009 hatten wir VORAUSGESEHEN, dass es nicht mehr als 50' werden. Dass sich dies durch den Großauftrag anders ergibt, ist nicht entscheidungserheblich
Ergebnis: Kleinunternehmer
 
Durchprüfen für 2010:
1. ja
2. nein, Vorjahr > 17,5'
Ergebnis: in 2010 kein Kleinunternehmer
 
FAZIT: Die Kleinunternehmerstellung geht durch Annahme des Großauftrages im 2010 verloren. Für 2011 ist dann wieder erneut zu prüfen:
 
1. ja
2. <17,5'? ja - nein
3. <50'? VORAUSSICHTLICH ja - VORAUSSICHTLICH nein

Mannie1  30.09.2009, 11:59

Super erklärt. Von mir DH!

Ich würde das Unternehmen umstellen und die Rechnungen versteuern... Ihr könnt ja dann auch vieles absetzen...

Unbedingt eine Anzahlung leisten lassen, gerade für die Materialeinkäufe... Damit ihr nicht in Zahlungsschwierigkeiten kommt wenn der Kunde nicht zahlt...

Wir haben dann immer eine Zwischenrechnung geschickt und wenn diese nicht bezahlt wurde auch nicht weiter ausgeliefert - so waren wir wenigstens sicher zu unserem Geld zu kommen...