Kleingewerbe sinnvoll als Student der BaföG erhält?

4 Antworten

Hallo,

der Studententarif bei den gesetzlichen Krankenksssen kann aus folgenden Gründen enden:

-> 30. Geburtstag

-> 14. Fachsemester

-> wöchentliche Arbeitszeit beträgt mehr als 20 Stunden wöchentlich

-> die Selbständigkeit ist hauptberuflich. Dabei ist die Art der Gewerbeanmeldung ohne Bedeutung Die Krankenkasse prüft die wöchentliche Arbeitszeit als Selbständiger und die Relation der Einkünften als Selbständiger zu den übrigen Einnahmen. Sinnvoll ist es, sich vor Beginn der Selbständigkeit eine schriftliche Bestätigung der Krankenkasse über die Krankenversicheeung bei den geplanten Änderungen zu holen.

Gruß

RHW

Nun über lege ich noch ein Kleingewerbe (Verkauf auf Amazon) anzumelden und beabsichtige max. 200 € damit monatlich zu verdienen.

Es gibt keine Kleingewerbe. Also kann man auch keine anmelden!

Würde mein Studententarif bei der Krankenversicherung möglicherweise beeinflusst werden?

Nö. Dieser ist nicht vom Verdienst, sondern von deinem Alter, der Studienzeit, sowie der Anzahl der Wochenstunden, die du mit arbeiten verbringst abhängig.

KVdS endet wenn du

  • 30 wirst
  • 14 Fachsemester voll hast
  • außerhalb der vorlesungsfreien Zeit mehr als 20 Stunden pro Woche für alle Job aufwendest.

Wie viel darf ich neben dem BAföG und der Anstellung als SHK (200 €) noch zusätzlich erwirtschaften (Gewinn aus Kleingewerbe - 200 € korrekt?)?

Meines Wissens darf der Verdienst 407,- € im Monat nicht übersteigen, aber die genaue Grenze müsste ich im BAFöG nachlesen.

Kann man als Vertriebskanal ein bereits bestehendes Amazon-Konto nutzen?

Es MUSS ein gewerbliches Konto sein. Du kaufst Waren zum Wiederverkauf, dies schließt ein Privatkonto aus und definiert eine gewerbliche Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht, auch u.a. aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen zum Widerrufsrecht (§§ 312 ff BGB) und der Sachmängelhaftung (§§ 433 ff BGB).

Ebenso MUSST du ein Impressum (§ 5 TMG) angeben, welches eine ladungsfähige Anschrift beinhaltet, bei der eingeschriebene Briefe zustellbar sind.

Lohnt sich der Aufwand (damit meine ich Dinge wie Behördengänge usw., für die Sache an sich weiß ich dass es sich lohnt) bei dem Angestrebten Ziel von ca. 200 €/Monat?

Die Kosten die dir entstehen sind Betriebsausgaben, angefangen bei der Gewerbeanmeldung. Diese mindern deinen Gewinn. Du kannst problemos 1.450,- € im Monat an Umsatz generieren, so lange du Betriebsausgaben von 1.250,- € hast, bleiben dir 200,- € Gewinn. Als Selbständiger bist du buchführungspflichtig und musst deinen Gewinn bei der Einkommensteuererklärung angeben.

Ich würde mich über ein paar Rückmeldungen freuen und natürlich ganz besonders über Hinweise zu möglichen Stolpersteinen, bzw. ob sich das ganze überhaupt Lohnt (z. B. Stress, Bürokratie).

Es ist generell nicht sinnvoll sich selbständig zu machen, wenn man sich von vornherein eine Verdienstgrenze nach oben setzt. Misserfolg ist damit beinahe vorprogrammiert. Auch rate ich dringend zu einem Termin bei einem Steuerberater.

BlaBla1984 
Fragesteller
 27.05.2014, 23:34

Danke für die Anwort.....

Ich habe aber noch ein paar Fragen die sich nun neu ergeben:

1) Bei der Krankenversicherung bin ich noch im Studententarif, die Frage war eher würde dies durch eine Gewerbetätigkeit im genannten Rahmen beeinflusst werden? Beispiel was nützt es mir 100-200 € einzunehmen, wenn sich meine Rahmenbedingungen (Beiträge) dadruch stark ändern. Löst eine Gewerbeanmeldung sowas bei der Krankenversicherung aus?

2) Die Verdienstgrenze ist durch BaföG + Hilfskrafttätigkeit limitiert. Was bringt es mir (sorry) wenn ich mehr Gewinn erziele sich aber zeitgleich mein BaföG um den gleichen Betrag reduziert wird? Da kann ich meine Energie besser im Studium gebrauchen (jetzt wird vielleicht klarer warum ich ein Limit anstrebe). Ich will mich halt nicht in eine Grauzone begeben und alles richtig machen.

3) Amazon-Konto: Ich meinte eigentlich, ob man bereits ein bestehendes Konto was man bisher nur für Private Gelegenheitsverkäufe genutzt hat auf gewerblich umstellen kann? Dadurch hat man ein Konto mit ein paar guten Bewertungen und das fördert schließlich den Absatz und die Vertrauensbasis für mögliche Käufer.

neue Frage) Rein angenommen, ich bewege mich in dem gesteckten Rahmen (200 €). Was löst eine Gewerbeanmeldung alles aus? Krieg ich von vielen Institutionen Post und alle wollen Beiträge oder sowas? Vielleicht nochmal zum Verständnis der Zeitaufwand den ich brauche um die 200 € zu erzielen liegt nach meinen Planungen bei 10 Stunden (das entspricht einen Stundenlohn von 20 € und ist deswegen für mich als Student sehr lukrativ).

Danke.

kevin1905  28.05.2014, 10:40
@BlaBla1984

Frage 1) hatte ich dir beantwortet. Entscheidend ist nicht wie du dein Geld verdienst oder wie viel Geld du verdienst sondern wie viel Zeit du aufbringst und wie diese Zeit im Verhältnis zur Studienzeit steht.

Frage 2) Gegenfrage: Wenn du mit deinem Gewerbe weit mehr einnimmst als durch BAFöG gegeben, kann dir BAFöG doch vollkommen egal sein. Mehr ist immer besser? Im Zweifel solltest immer ehr die Betriebsausgaben erhöhen, wenn du den Gewinn reduzieren willst.

Frage 3) Das musst du mir Amazon klären ob du umwandeln kannst oder ein neues erstellen musst.

Was löst eine Gewerbeanmeldung alles aus?
  1. Post vom Finanzamt in Form des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung zur Schätzung von Umsatz und Gewinn.
  2. Post von der IHK, da wirst du Pflichtmitglied inkl. des Beitrags und der Umlage (gewinnabhängig).
  3. Evtl. Post der Krankenkasse zur Statusfeststellung.

Da Du einen Freibetrag von 400 Euro hast, sollte der Gewinn theoretisch nicht wirklich 200 Euro überschreiten. Aber praktisch würde damit ja auch der Betrag der Rückzahlung des Bafög vermindert.

So gesehen wird Dir nur die Hälfte des Gewinns auf das Bafög angerechnet. Ich finde das durchaus ok.

Hi, für dich dürfte wichtig sein, dass du deine BAföG-Zahlung durch den Nebenjob nicht verlierst, denn du musst alle Einnahmen, Nebeneinahmen angeben. Hier ein Link, der ganz interessant ist: http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/einkommen.php Bei den Krankenkassen gibt es eine Bemessungsgrenzen, die bei 325 Euro liegen dürfte. Erkundige dich sicherheitshalber bei deiner KK, dann bist du auf der sicheren Seite. Mein Sohn hat BAföG bezogen und ich habe noch deutich vor Augen, was wir alles beibringen und belegen mussten, damit er seinen Anspruch nicht verlor.

kevin1905  26.05.2014, 18:59
Bei den Krankenkassen gibt es eine Bemessungsgrenzen, die bei 325 Euro liegen dürfte.

Nein. Die Geringfügigkeitsgrenze der Krankenversicherung beträgt 1/7 der Bezugsgröße (aktuell 395,- €).

Diese spielt hier aber keine Rolle, da der Fragesteller nicht familienversichert sondern in der KVdS ist.