Kleingewerbe mit Freundin zusammen

3 Antworten

Sie kann entweder deine Angestellte sein, und das musst du beim Finanzamt anmelden und bedeutet wahrscheinlich Steuerberater.

Oder ihr tragt euch als Partner ein (am besten ein schriftliches Abkommen machen.)

Oder deine Freundin macht ihr eigenes Gewerbe auf und stellt Quittungen fuer die Verguetungen, die du ihr zahlst, aus.

KillaHakan 
Fragesteller
 17.06.2011, 19:34

Hallo, danke für eure Antwort. Wo müssten wir uns dann als Partner eintragen? Müsste ich das Finanzamt melden? Oder müsste ich das der Stadt melden?

Mfg

Steffile  18.06.2011, 00:06
@KillaHakan

Auf jeden Fall beim Finanzamt... keine Ahnung ob bei der Stadt auch, sorry.

Was muß man unter einem Kleingewerbe verstehen? Ist eine Ausbildung erforderlich(Meisterbrief)? Wenn es sich um einen normalen Geschäftsbetrieb handelt, könntet ihr diesen gemeinsam führen als GdBr. Mehr kann ich leider auf Deine Frage nicht antworten, dazu müßte ich die näheren Umstände wissen.

Ihr müsst euch erst einmal entscheiden, ob bzw. der Chef in dem Gewerbetrieb ist.

  • Seid ihr beide gleichberechtigte Partner, muss deine Freundin das gleiche Gewerbe anmelden (GbR mit ...). Dann haftet jeder für alles. Ihr werdet dann auch beim Finanzamt gemeinsam auf einer Steuernummer geführt. Zwischen euch solltet ihr dann auch ein Papier aufsetzen, in dem gereglt wird, was passiert, wenn einer mal keine Lust mehr hat !

  • Einer hat das Sagen und der Andere hilft. Entweder macht er das unentgeltlich, dann sollte er aber keinen Kundenkontakt haben oder du stellst ihn mit einem festen Gehalt an.