Kleingewerbe (EÜR) vereinzelt Barverkäufe mit offener Kasse, wie Einnahmen belegen richtig?

4 Antworten

Ich habe die Frage leider erst heute gesehen. An eine "offenen Ladenkasse" im Gegensatz zur Registrierkasse werden höhere Ansprüche gestellt. Das steht in keinem Gesetz, sondern ist Folge der sogenannten "Grundsätze ordnungsmaßiger Buchführung". Das gilt grundsätzlich auch bei Kleinunternehmern. Grundlage für die Kassenberichte ist der "Kassensturz", bei dem der Kasenbestand ermittelt und festgehalten wird, und zwar jeweils die Einheit und die Stückzahl (z. B.: 1 Cent 5 = 5 Cent, 2 Cent 3 = 6 Cent usw.) Dann heißt es im Kassenbericht (es gibt Formulare, z. B. von Zweckform) Kassenendbestand.. zuzüglich Entnahmen... abzüglich Einlagen.. zuzüglich Betriebsausgaben..(Zwischensumme) abzüglich Tagesendbestand Vortag.. = Endsumme entsprechend Betriebseinnahmen des Tages. Bei dieser Methode kann es auch nicht passieren, dass die Tageseinnahmen immer auf volle Euro oder schlimmer noch auf volle 10 Euro lauten. So etwas sucht ein Betriebsprüfer später nur, um die Aufzeichnungen zu verwerfen und die Ergebnisse zu schätzen.

Ordnungsgemäße Buchführung auch über günstige Programme wie Wiso. Man kann dort auch die Buchhaltung machen, die EinnahmeÜberschußRechnung etc & auch die Einkommenssteuer

Bei der Ist-Versteuerung einfach den Tag angeben mit einer Buchung "Einnahme"

Betrag eingeben, Geldkonto & Erlöskonto

Sieht dann so aus

Kasse Konto 1000 im Soll / an Umsatzerlös Konto 8200 (Haben)

Beim Kleingewerbe

Beim großen Gewerbe kommt dann noch die UST dazu, man kann dann aber auch die Vorsteuer gegenrechnen für Eingangsrechnungen

Dein Gesetz mit den täglichen Kassenberichten kenne ich zugegebener weise nicht. Kannst mir ja mal die Gesetzesstelle zeigen.

Der Kunde bekommt eine Quittung, daran solltest du doch nichts ändern und wie dokumentierst du deine Verkäufe bisher?

Addierst du denn täglich die Quittungsdurchschriften und erstellst anhand derer deinen täglichen Kassenbericht?

An den Tagen, wo du nichts verkaufst schreibst du doch keine Quittungen mit O,00€ aus und dazu einen 0,00€ Tages-Kassenbericht?

Lege eine Kladde an oder im PC eine Excel-Tabelle und trage dort Tag und VK-Wert ein. Am Monatsende addiere die getätigten Umsätze und berücksichtigst diese bei deinen Steuerformularen.

thegeist99 
Fragesteller
 04.11.2011, 17:10

Ich Hefte alle Quittungen ab und trage es in ein Kassenbuch ein. Das ist sehr umständlich. Ich habe keine Bierkunden die eine Quittung wollen, ich mache daher nur Quittungen für mich. Ich möchte lieber Kassensturz machen. Das mit den täglichen Kassenberichten ist nur bei einer "offenen Kasse" so, so wie ich das kenne.

helmutgerke  04.11.2011, 17:17
@thegeist99

In der Kneipe bekommt der Gast auch keine Quittung und der Gastronom heftet nicht die Bierdeckel ab.

Also, weiß nicht wer dir was erzählt hat mit der offenen Schublade bzw. Kasse – Kladde oder Excel Tabelle dürfte den steuerlichen Erfordernissen standhalten.

helmutgerke  04.11.2011, 17:58
@thegeist99

Der RSW-Flyer ist doch korrekt, aber allerdings hast du m.E. etwas zu viel hineininterpretiert.

Habt ihr in der Nähe METRO oder SELGROS dort gibt es „Finanzamtsichere“ Kassenkladden, ansonsten verfahre mit einer eigenkonstruierten Kladde.

Vorsorglich bemerkt, wir sprachen hier lediglich über die Einahmenseite, also deine Umsätze. Die Ausgabenseite ist ja davon unabhängig festzuhalten.

Ich Hefte alle Quittungen ab und trage es in ein Kassenbuch ein.

Die Quittungen allein reichen bei einer EÜR bereits (wenn sie vollständig sind). Wozu dann noch ein Kassenbuch? Ein Kassenbuch passt von der Systematik her wenig zu einer EÜR.

Oder wird hier doch mit kaufmännischer Buchhaltung statt EÜR gearbeitet?