Kleingewerbe dem Arbeitgeber nicht gemeldet, was tun?
Hallo, ziemlich dumme Frage ich weiß.
ich führe seit einem halben Jahr eine Nebentätigkeit in meinem eigenen Kleingewerbe (01.10.2023) aus. Dies hab ich meinem AG in meinem Hauptjob nicht gemeldet, da nichts im Arbeitsvertrag darüber steht.
nun wurde ich heute darauf hingewiesen ob ich auch im Tarifvertrag (welcher online ist) nachgesehen habe, habe ich nicht. Nun steht da, dass ich es hätte melden müssen.
was soll ich jetzt tun?
Soll ich die Sache Beichten und riskieren eine Abmahnung zu erhalten? Kann der AG überhaupt einsehen wann ich es gegründet habe?
2 Antworten
Kein Problem. Wenn dein Kleingewerbe deine Tätigkeit als Angestellter nicht stört bzw. in kaufmännischer Konkurrenz zum Arbeitgeber steht, kannst Du ruhig deine Sache der Chefin mitteilen.
meinst du da kommt was böses auf mich zu, weil ich es so im Verzug melde?
Ja, da müsste ja jede Hobbyband, die ein paar Auftritte hat, dem Arbeitgeber gemeldet werden.
Soll ich die Sache Beichten und riskieren eine Abmahnung zu erhalten?
Natürlich, aber schnellstmöglich.
Danke für die Antwort!!