Schüler und Kleingewerbe?
Hallo
ich habe bereits zu dem Thema im Internet recharchiert wie das ist, wenn man Schüler ist und ein Kleingewerbe anmeldet. (als nebentätigkeit neben der schule, ich habe vor unter20h in der woche zu investieren)
Oft habe ich gelesen, dass es dann abhängig von Einkommen ist.
nun habe ich meine Krankenversicherung angefragt, bei der ich den Schülertarif von ca. 120€ zahle, wie das ist. und die haben mir mitgeteilt dass ich sofort die Versicherung auf selbstständig wechseln müsste und da gibt es dann den Mindestbetrag mit Pflege von ~200€.
Nun würde mich mal interessieren ob hier vielleicht ein Schüler auch ein Kleingewerbe gegründet hat und wie das bei ihm gelaufen ist.
weil ich es komisch finde, dass man so unterschiedliche Informationen findet.
z.b ist es bei studenten so geregelt laut einiger artikelFall 5: Ich bin im Studium und habe ein Nebengewerbe - Brauche ich eine separate Krankenversicherung?
Wer in einer Studentenversicherung versichert ist, kann im Regelfall bis zu 20 Stunden pro Woche gewerblich tätig sein, ohne den Versicherungsstatus zu verlieren. Übersteigt das monatliche Einkommen aber 75 Prozent der monatlichen Bezugsgrenze (2020: 2.388,75 Euro entsprechen 75 %), muss sich der Student freiwillig versichern.
1 Antwort
Mich wundert ohnehin, dass du dich als Schüler selbständig krankenversichern musst. Normal ist die Mitversicherung bei den Eltern.
Fakt ist aber auch, dass du selbständig den Mindestsatz zahlen musst.
Diese Aussage ist also korrekt. Je höher dann dein Einkommen wird, desto höher fallen auch die Zahlungen an die Krankenkasse aus. Welche Sätze bis zu welchem Einkommen gelten, erfährst du dort.
Für Selbständige ist der Betrag wirklich sehr gering. Ehe du mit dem Gewerbe loslegst, solltest du bestenfalls schon Kunden akquiriert haben.
Je nach Gewerbe fallen noch weitere Kosten an. IHK, oder HWK, Versicherungen, Kommunikationstechnik, das sind ja keine auftragsbezogenen Kosten.
Ja ich denke mir auch dass ich gerne mehr vorbereiten würde aber will mich dann nicht im strafbaren Raum bewegen.. Und ewig nur ankündigen dass ich die Produkte bald verkaufe, da flacht der ball dann leider auch ab
Naja mal sehen, ich werde mich noch viel mit dem Thema auseinander setzen.
hast du denn ein Gewerbe?
Ja leider ist es gesetzlich geregelt dass die KK Familienversicherung ab 23 verweigern kann, wenn man an einer Fernschule beschäftigt ist.
Verstehe aber nicht weshalb ich als Schüler einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen darf bis 700€ ohne Erhöhung der Beiträge, aber sobald ich selbstständig sein möchte ohne überhaupt einkommen wird der Beitrag gleich teurer