Schüler und Kleingewerbe?

1 Antwort

Mich wundert ohnehin, dass du dich als Schüler selbständig krankenversichern musst. Normal ist die Mitversicherung bei den Eltern.

Fakt ist aber auch, dass du selbständig den Mindestsatz zahlen musst.

Diese Aussage ist also korrekt. Je höher dann dein Einkommen wird, desto höher fallen auch die Zahlungen an die Krankenkasse aus. Welche Sätze bis zu welchem Einkommen gelten, erfährst du dort.

Allesklar0 
Fragesteller
 19.01.2022, 16:54

Ja leider ist es gesetzlich geregelt dass die KK Familienversicherung ab 23 verweigern kann, wenn man an einer Fernschule beschäftigt ist.

Verstehe aber nicht weshalb ich als Schüler einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen darf bis 700€ ohne Erhöhung der Beiträge, aber sobald ich selbstständig sein möchte ohne überhaupt einkommen wird der Beitrag gleich teurer

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michi57319  19.01.2022, 17:08
@Allesklar0

Für Selbständige ist der Betrag wirklich sehr gering. Ehe du mit dem Gewerbe loslegst, solltest du bestenfalls schon Kunden akquiriert haben.

Je nach Gewerbe fallen noch weitere Kosten an. IHK, oder HWK, Versicherungen, Kommunikationstechnik, das sind ja keine auftragsbezogenen Kosten.

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Allesklar0 
Fragesteller
 19.01.2022, 18:57
@michi57319

Ja ich denke mir auch dass ich gerne mehr vorbereiten würde aber will mich dann nicht im strafbaren Raum bewegen.. Und ewig nur ankündigen dass ich die Produkte bald verkaufe, da flacht der ball dann leider auch ab
Naja mal sehen, ich werde mich noch viel mit dem Thema auseinander setzen.

hast du denn ein Gewerbe?

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