Krankenversicherung für Studenten?

1 Antwort

Grundsätzlich kann in die Familienversicherung zurückgekehrt werden.

Ein „Werkstudijob“ nur für einen (1) Monat führt allerdings nicht zu einem Ausschluss der Familienversicherung. Womöglich handelt es sich auch um eine kurzfristige Beschäftigung.