Mindesteinkommen bei Wohngeld?
Wie hoch darf das Einkommen eines alleinlebenden Studenten sein, um Anspruch auf Wohngeld zu haben, wenn kein BAföG bezogen wird(Kein Anspruch)? Die Miete beträgt 530 Euro, und das Einkommen besteht ausschließlich aus einem Minijob mit 530 Euro monatlich. Ist in diesem Fall Wohngeld möglich?
3 Antworten
Ca 75 % des Regelsatzes von Hartz IV , unter Einrechnung der Miete mit Wohngeld. Aber auch nur in SONDERfällen""""
ABER: ich bin da nicht mehr :up to date!!!!! Absolut NICHT ! Das war eine frühere Regelung, nur als GANZ grober Anhaltspunkt. Aber häufig orientieren sich ja Gesetze und Verordnungen an früheren.
Spontan meine Aussage: NICHTS.
Normalerweise muss für Wohngeld ein bereinigtes Mindesteinkommen in Höhe der zum Zeitpunkt der Antragsstellung geltenden Regelsätze für Leistungen der Grundsicherung erzielt werden.
Nur in ganz besonderen Ausnahmefällen kann die Wohngeldstelle im Zuge einer vorgeschalteten Plausibilitätsklärung auch eine Absenkung des Mindesteinkommens auf 80% der Grusi-Regelleistungen genehmigen.
Die maximal 530 Euro aus einem Minijob könnten daher ggf. zu wenig sein.
Mehr Details hier:
Nein, weil die Wohnung zu teuer ist. Als Student ohne guten Nebenjob müssen entweder die Eltern zahlen oder man nimmt ein Untermieterzimmer oder WG.