Kleingewerbe , Scheingewerbe was denn nun?

1 Antwort

Kleingewerbe gibt es nicht, das kennt das Gewerberecht nicht.

Es gibt Gewerbe und fertig.

Was du sicherlich meinst ist die Kleinunternehmerreglung nach § 19 UstG. Das ist eine steuerechtliche Angelegenheit, nach der du bis zu einem Jahresumsatz ( Nicht Gewinn) von 17.500€ von der MwST befreit, bzw. diese von dir nicht erhoben wird.

Du darfst auf deinen Rechnungen die MwST nicht extra ausweisen und du darfst deine verausgabte MwST beim Finanzamt nicht geltend machen.

Alle anderen Steuerarten und Abgaben bleiben von dieser reglung unberührt.

Auch ein Scheingewerbe gibt es nicht.

Es gibt eine Scheinselbstständigkeit und zwar dann, wenn du nur von einem Auftraggeber abhängig bist und durch diesen Weisungsgebunden bist und er dir vorschreiben kann wie du was zu erledigen hast.

Was scheinselbstständig bedeutet kannst du hier nachlesen:

https://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Scheinselbstaendigkeit.html#tocitem1

Das was du augenblicklich betreibst ist eindeutig ein Hobby.

Und um ein Hobby zubetreiben, bei dem du mal ab und wann etwas verkaust, musst du kein Gewerbe anmelden.

Hast du vor in die Selbstständigkeit zu starten, dann rate ich dir zu allererst einen Kurs für Existenzgründer zu besuchen.