Kleinbeträge mit der Karte Zahlen in Geschäften - mein recht?

5 Antworten

Du hast nicht einmal einen Anspruch darauf, dass dir überhaupt etwas verkauft wird. Wenn der Verkäufer eine bestimmte Zahlungsart ablehnt, kommt halt kein Kaufvertrag zustande.

Von einem Recht auf Kartenzahlung kann also keine Rede sein.

Kartenzahlung ist eine freiwillige Dienstleistung des Geschäfts. Dieses kann selbst festlegen, ob es Kartenzahlung akzeptiert und auch die Bedingungen dafür festschreiben, zum Beispiel einen Mindestbetrag oder eine positive Bonitätsprüfung.

Wenn du die nicht bereit bist zu akzeptieren, dann kommt kein Kaufvertrag zustande.

Zwar schreiben die Verträge zwischen den Kartenunternehmen und den Händlern meist vor, dass kein Mindestbetrag verlangt werden darf, aber das gilt nur zwischen diesen beiden - du als Kunde kannst daraus kein Recht ableiten.

Du solltest bedenken, dass für die Kartenzahlung dem Händler jedes Mal Gebühren entstehen. Diese sind abhängig vom Zahlungsverfahren, aber so 5 bis 10 Cent "Grundgebühr" je Zahlung fallen immer an - daher ist es verständlich, dass gerade im Lebensmittelhandel, wo die Gewinnspanne ohnehin nur ca. 2 bis 3 % beträgt, das ganze für den Händler schnell zum Zuschussgeschäft wird.

Kostet denn nicht jede dieser Minibuchungen unverhältnismäßig hohe Gebühren?

Ich hol mir immer 250 Euro, wenn der Geldbeutel leer ist und zahle fast alles bar.

Nur bei Kauf von Computer oder Waschmaschine fände ich es unsinnig, das viele Geld rumzutragen. Oder unterwegs mal die Bezahlung einer Unterkunft, wenn ich sonst erst Geld holen müsste.

Sie darf Jeden Betrag alehnen - sie könnte dich als Risikozahler einschätzten- warum auch immer und muß es nicht einmal begründen ( Was ihr Chef dazu meint, mag ganz anders sein )

ja is dein recht aber sie darf auch für so kleine beträge die karte ablehnenn