Kleinanzeigen - Schadensersatz bei zu verschenken?

11 Antworten

Meiner Meinung nach musst du dir da absolut keine Gedanken machen.

Deine Anzeige in Ebay ist lediglich eine Invitatio ad offerendum. Auf Deutsch "Die Aufforderung ein Angebot abzugeben".

Das Angebot muss also vom potentiellen Käufer kommen, da dieser sich aber nicht mehr gemeldet hat und und du das Angebot auch noch nicht angenommen hast ist kein Vertrag zustande gekommen.

Schadensersatzansprüche kann dieser aus meiner Sicht nicht geltend machen. Ich denke ein Rechtsanwalt wird ihm dies auch deutlich machen

LG

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

.....nd wenn er nicht kommt melde ich mich beim nächsten Interessent.

der redet lauter Quatsch. Mit seinen Argumenten kommt er zwecks Schadenersatz,

Rechtsanwalt usw. überhaupt nicht durch, da du ihn ja drauf hingewiesen hast, das

bei seinem nicht erscheinen ein anderer den Zuschlag bekommt.

Ich gehe nicht davon aus, dass er extra wg. der Teller einen Anwalt einschalten wird.

Wenn Jemand gratis Teller braucht, dann nehme ich mal an, dass er sich wohl kaum die Anwaltskosten auf sich nimmt.

Und ein Rechtsschutz wird deswegen auch nicht zahlen - sollte er einen haben.

Hebe dir den Mail Verlauf auf, ignoriere die Antwort.

vergiss Ihn , Spinner gibt es überall.

Ignorier den. Der spinnt doch.