Kleinanzeigen - Schadensersatz bei zu verschenken?

11 Antworten

.....nd wenn er nicht kommt melde ich mich beim nächsten Interessent.

der redet lauter Quatsch. Mit seinen Argumenten kommt er zwecks Schadenersatz,

Rechtsanwalt usw. überhaupt nicht durch, da du ihn ja drauf hingewiesen hast, das

bei seinem nicht erscheinen ein anderer den Zuschlag bekommt.

Ich gehe nicht davon aus, dass er extra wg. der Teller einen Anwalt einschalten wird.

Wenn Jemand gratis Teller braucht, dann nehme ich mal an, dass er sich wohl kaum die Anwaltskosten auf sich nimmt.

Und ein Rechtsschutz wird deswegen auch nicht zahlen - sollte er einen haben.

Hebe dir den Mail Verlauf auf, ignoriere die Antwort.

vergiss Ihn , Spinner gibt es überall.

Ignorier den. Der spinnt doch.

ich würde da schon direkt eine einschüchterungsmasche vermuten.

hin und wieder dürfte er jemand damit beeindrucken können, der dann zahlt.

bei einem verkauf wäre es was anderes. hier handelt es sich aber um ein geschenk. du hast geschrieben unter welchen bedingungen du das geschirr verschenkst. er hat sich darauf eingelassen, aber seinerseits seinen teil der abmachung nicht eingehalten.

entweder ignoriere sein schreiben - und die darin enthaltene drohung "ich weiss wo du wohnst..." oder schreibe ihm, dass du deinerseits bereits eine rechtsauskunft eingeholt hättest... hast du ja grob gesehen auch. wenn auch nicht bei einem anwalt, sondern auf einer internetplattform. musst du ihm ja nicht auf die nase binden.