Kleinanzeigen - Schadensersatz bei zu verschenken?
Ich bin gerade leicht fassungslos. Ich habe die Reste eines Rosenthal Geschirrs als zu verschenken inseriert. Es waren 8 Teller. Direkt nach dem ich es inseriert habe hat sich ein Nutzer gemeldet dass er die Teller abholen möchte. Ich habe ihn extra gesagt dass ich viele Anfragen habe und wenn er nicht kommt melde ich mich beim nächsten Interessent.
Er ist natürlich nicht gekommen. DieTeller wurden dann von jemand anderem abgeholt. Ich habe ihm geschrieben dass er jetzt nicht mehr kommen braucht und ich die Teller anderweitig abgeben werde.
Er schrieb darauf hin dass er weil ich ihm zugesagt habe Anspruch auf die Teller hätte und er jetzt von mir 80 Euro bekommt weil er mit den Einnahmen aus dem Verkauf der Teller fest gerechnet hat zum Stückpreis von 10,-. Er weiß ja jetzt wo ich wohne und gibt es an seinen Anwalt und zeigt mich wegen Unterschlagung an weil ein Übergabe Vertrag zustande gekommen ist. Entweder er bekommt die Teller oder hat Anspruch auf Schadensersatz.
was soll ich machen?!?!
11 Antworten
Meiner Meinung nach musst du dir da absolut keine Gedanken machen.
Deine Anzeige in Ebay ist lediglich eine Invitatio ad offerendum. Auf Deutsch "Die Aufforderung ein Angebot abzugeben".
Das Angebot muss also vom potentiellen Käufer kommen, da dieser sich aber nicht mehr gemeldet hat und und du das Angebot auch noch nicht angenommen hast ist kein Vertrag zustande gekommen.
Schadensersatzansprüche kann dieser aus meiner Sicht nicht geltend machen. Ich denke ein Rechtsanwalt wird ihm dies auch deutlich machen
LG
.....nd wenn er nicht kommt melde ich mich beim nächsten Interessent.
der redet lauter Quatsch. Mit seinen Argumenten kommt er zwecks Schadenersatz,
Rechtsanwalt usw. überhaupt nicht durch, da du ihn ja drauf hingewiesen hast, das
bei seinem nicht erscheinen ein anderer den Zuschlag bekommt.
Ich gehe nicht davon aus, dass er extra wg. der Teller einen Anwalt einschalten wird.
Wenn Jemand gratis Teller braucht, dann nehme ich mal an, dass er sich wohl kaum die Anwaltskosten auf sich nimmt.
Und ein Rechtsschutz wird deswegen auch nicht zahlen - sollte er einen haben.
Hebe dir den Mail Verlauf auf, ignoriere die Antwort.
vergiss Ihn , Spinner gibt es überall.
Ignorier den. Der spinnt doch.