Kleiderkreisel Umtausch. Bin ich im recht?

5 Antworten

Wenn du schon in der Artikelbeschreibung angegeben hast, das du als Privatperson verkaufst und die Ware vom Umtausch ausgeschlossen ist, brauchst du die nicht zurücknehmen.

Du bist im Recht.

Allerdings könntest du ja auch kulant sein und die Jacke zurücknehmen.

verreisterNutzer  13.12.2016, 17:26

Ich habe sowieso zu viele sachen und habe ihr angeboten, die jacke weiterzuverkaufen. 

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"ich habe in meiner Beschreibung deutlich stehen dass ich Privatkäufer bin und Umtausch ausgeschlossen ist"

Du beantwortest dir die Frage Selber :) Du bist zu 100% im Recht.

Wenn du angegeben hast, dass die Ware vom Umtausch ausgeschlossen ist, dann ist das so. Für den Umtausch gibt es keine gesetzl. Vorschriften, weder privat noch direkt im Laden. Wenn du also angibst die Ware nicht mehr zurück zunehmen, dann muss der Käufer die Jacke wohl anderweitig wieder verkaufen wenn sie ihm nicht passt. Rücknahme ist reine Kulanz.

verreisterNutzer  13.12.2016, 17:30

Und die person ist sogar im Polizeidienst.. Vielen vielen Dank!!

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