Kleiderkreisel, Mädchenflohmarkt und Co. 2 Fragen_ Gibt es Kaufverträge? Bindender Kauf?

5 Antworten

Diese Art der geschilderten Käufe (Mädchenflohmarkt, Kleiderkreisel, Ebay usw) sind selbstverständlich bindende Verträge nach BGB (zwischen Privatleuten) die einzuhalten sind.

Es geht um die übereinstimmende Willenserklärung, und diese ist erfolgt, als du den Kauf getätigt hast.

Widerrufsrecht hast du bei gewerblichen Händlern oder bei Versandhäusern. Deswegen immer schön die Klickfinger ruhig halten und erst denken, dann kaufen.

Sobald sich zwei Parteien über den Kauf und alle wesentlichen Bestandteile einig sind, wird immer ein Kaufvertrag geschlossen. Daher sind die Käufe selbstverständlich auch bindend. Du kannst nicht einfach einen Kauf "stornieren" weil du den Artikel woanders billiger gefunden hast.

Wie versprochen, das Geld senden.

Cjutie 
Fragesteller
 09.09.2014, 15:42

Will ich doch! Hab ich doch geschrieben! (Mann, warum liest denn heutzutage keiner mehr richtig? -.-) Kann ich aber doch erst am Donnerstag, und SIE hat das nicht gelesen und nervt jetzt!

TorDerSchatten  09.09.2014, 15:51
@Cjutie

Sie hat aber das Recht auf sofortige Zahlung. Eine Zahlungsfrist bis zu einem bestimmten Termin ist nicht vorgesehen!

Menuett  09.09.2014, 16:25
@TorDerSchatten

Wenn sie von Anfang an geschrieben hat, dass sie erst am Donnerstag zahlen kann, dann ist das ein gültiger Vertragsbestandteil.

Verträge sind in einzuhalten.

Verträge kann man in D schriftlich, mündlich oder durch konkludentes Handeln abschließen. Schriftlich und mündlich dürfte klar sein.

Konkludent = schlüssiges Handeln.

Darunter fallen dann auch Käufe bei Kleiderkreisel, Ebay usw. wenn du entsprechend angeklickt hast, dann bist Du einen bindenden Kaufvertrag eingegangen.

Stornierungen muß der Verkäufer nicht akzeptieren.

Also am Donnerstag einfach überweisen.

Dann habe ich die AGB's und FAQ's gecheckt und da stand das nirgends

Logisch, sind ja auch die des Seitenbetreibers und der verkauft nichts

Gibt es auf so Seiten, wie Kleiderkreisel, Mädchenflohmarkt etc. sowas wie Kaufverträge?

Diese Verträge müssen nicht schriftlich erfolgen