Klassenkonferenz - Schweigepflicht als Betroffener?
Guten Abend,
Ich hatte vergangene Woche eine Klassenkonferenz die glücklicherweise relativ glimpflich ausging. Ich habe im Anschluss meinen Mitschülern erzählt was nun für Strafen auf mich zukommen und wie es nun weitergeht.
Einige Tage später trat der Direktor an mich heran und behauptete, dass ich durch die Gespräche mit meinen Mitschülern gegen die Schweigepflicht verstoßen hätte und mich nun eine neue Konferenz erwartet.
Ich bin ehrlich gesagt aus allen Wolken gefallen - ich habe weder etwas unterschrieben noch wurde ich auf diese Schweigepflicht mündlich hingewiesen - gibt es im Schulgesetz Niedersachsens eine Regelung, dass ich als Betroffener in einer Konferenz nicht mit anderen über deren Ausgang sprechen darf?
3 Antworten
Hallo LordLordie,
was im Einzelnen gelaufen ist, kann ich nicht beurteilen - will ich auch gar nicht wissen.
Normalerweise wirst du vor der Klassenkoferenz zur Stellungnahme gebeten, wenn eine Ordnungsmaßnahme verhängt wird. Und was es da an Maßnahmen gibt, kann jeder iin der ASchO (Allgemeine Schulordnung) nachlesen. Das ist sowieso nichts Geheimes.
Dabei kannst du einen Schüler deines Vertrauens, einen Lehrer, dem du vertraust und deine Eltern mitnehmen.
Wenn das nicht so geschehen ist, dann schaltest du deine Eltern ein, die sich um alles kümmern sollen. Sie sollen auch darauf bestehen, dass der Schulleiter belegt, wo das mit der Schweigepflicht für dich und in diesem Fall steht.
Dass Lehrer eine Schweigepflicht über konferenzinhalte haben, ist klar.
... vielen Dank für den Stern!
Quatsch!
was er dir erzählt hat ist totaler quatsch!
wenn einer schweigepflicht hat, ist ER das. nicht DU!
denn es gilt das geliche wie beim arzt ... was du für krankheiten hast, eght nur dich und ihn etwas an. wenn du aber den leuten erzählst, dass du ein geschwür hast, dann ist es diene sache