Klage zurückgezogen, wie lange dauert es, bis man die Gerichtskosten erstattet bekommt?

5 Antworten

Wieso 2/3 der Kosten zurück?

Das Gericht wird  noch einen Kostenausspruch machen, wer die Kosten zu tragen hat. Bei Klügerücknahmen trägt  in der Regel der Klagerücknehmer die vollen Kosten (also Gerichtskosten, eigene Anwaltskosten + die  Anwaltskosten und Auslagen der Gegenseite).

Diese werden jeweils gesondert in Rechnung gestellt werden.

 

Wenn das Gericht dazu kommt, die Rechnung zu schreiben, dann wirst Du sie erhalten. Sie haben nicht nur Deinen Fall zu bearbeiten.

In der Regel kommt die Rechnung innerhalb 1 Monats nach Erledigung des Verfahrens bzw. der Rechtskraft.

Geralt86 
Fragesteller
 14.07.2017, 21:30

Mein Anwalt hat der Gegenseite vorgeschlagen, das wir die Klage zurücknehmen und diese hat zugestimmt. Mein Anwalt hat mir dann mitgeteilt, dass wir durch die Zustimmung Vodafones so zumindest noch etwa 2/3 der Kosten erstattet bekommen. 

Frage Deinen Anwalt...


 Wer sollte das sonst wissen?


(hier kennt doch keiner diesen Fall)

Geralt86 
Fragesteller
 11.07.2017, 04:39

Es geht um die allgemeine Dauer, wenn es um gerichtliche Rückzahlungen geht. Der Anwalt hat keinen Einfluss darauf, wann das Gericht die Kosten zurückerstattet

Hetzmichnet  11.07.2017, 04:46
@Geralt86

Dann ruf das Gericht an!

Hääh, du hast geklagt eingereicht und dann erzählt dir dein Anwalt was von Verjährungsfrist und Klage zurückziehen?

Ja, ruf den Winkeladvokat morgen mal und frag ihn, wann du die Restkosten zurück erstattet bekommst.

Aber gut, gegen einen Mobilfunkanbieter prozessiert auch kein Einzelner, nur in Gruppen, Interessengemeinschaften und so.

Geralt86 
Fragesteller
 12.07.2017, 13:41

Ja da war mein Anwalt in der Tat schuld, da er das ganze über 4 Jahre hat schleifen lassen und permanent versucht hat das ganze diplomatisch zu klären. Habe den Anwalt auch umgehend gewechselt. 


Nee die Sache war eigentlich glasklar, da man mir eine zusätzliche Flat in ein anderes Netz verkauft hat, diese wurde mir als Flat kommuniziert und war auch so im schreiben mit der Auflistung aller Leistungen aufgelistet und trotzdem gab das Gericht Vodafone recht, da diese behauptet haben, dass es sich lediglich um freimütigen handelte, die ich überschritten hatte, wodurch eine hohe Forderung entstand, die ich damals beglichen habe. Mir wurde damals klipp und klar gesagt "unbegrenzt ins zweite Netz der Wahl" und steht auch so in der Auflistung der Leistungen und jetzt behaupten Gericht und Vodafone, dass es nur freiminuten waren. Dazu kam noch, dass das Ganze verjährt ist, weil mein Anwalt den Kontakt zu Vodafone nicht regelmäßig aufrecht erhielt

.... muß da der Beklagte nicht auch noch zustimmen und hat er das schon gemacht?

Erdianer  12.07.2017, 13:41

Nur, wenn bereits ein Verhandlungstermin stattgefunden hat.

Du bekommst 2/3 zurück