Klage wegen Verweigerung der Semestergebühren?
Hallo Zusammen,
Ich bin an einer privaten Uni und habe Monatliche Gebühren zu zahlen. Ich möchte nun aber nicht mehr studieren, auch des Geldes wegen, da meine Eltern mir das nicht bezahlen sondern ich. Ich möchte nicht noch höhere Beträge der Bank schulden, wenn das Studium eh nichts für mich ist.
Jetzt habe ich etwas Stress mit der Uni, ich habe so gekündigt, dass ich noch die Hälfte der Semestergebühren zahlen muss, nur leider will die Uni mich jetzt erst zum Ende des Semesters exmatrikulieren. Das bedeutet, ich muss das ganze Semester zahlen und das kann/will ich nicht.
Jetzt die Frage, können/werden die mich verklagen, wenn ich einfach nicht mehr zahle? Im Vertrag steht nur schlicht, dass ich dann exmatrikuliert werde, was ich ja auch möchte..
Tut mir leid wenn sich jetzt welche an den Kopf fassen und diesen schütteln, aber meine Situation ist einfach ziemlich dämlich gerade und ich brauche einen Rat.
lg Shyline
9 Antworten
Die werden halt das Geld einfordern, das ihnen vertraglich zusteht.
Die ordentliche Exmatrikulation erfolgt in der Regel immer zum Semesterende. Der Wunsch nicht mehr studieren zu wollen dürfe kein Grund für die sofortige Exmatrikulation sein.
Ob du auch zur Hälfte des Semseters kündigen kannst müsste im Vertrag drinnen stehen.
Ist das nicht prinzipiell ausgeschlossen, dann würde ich davon ausgehen, dass geleistetes auch gezahlt werden muss, also das halbe Semester, wenn du nach diesem keine Dienste mehr in Anspruch genommen hast.
Im Regelfall kündigt man zum Ende des Semesters. In deinem Vertrag müssten auch Kündigungsfristen stehen. Schau da bitte mal nach. Ich gehe aber stark davon aus, das die Uni in diesem Fall im Recht ist und du zahlen MUSST. Wenn du die Zahlung verweigerst kommen zuerst Mahngebühren und später auch noch Anwaltkosten etc. hinzu. Am günstigsten wäre es für dich, wenn du zahlst. Du kannst natürlich auch in der Uni anrufen und mal fragen, ob denen vielleicht ein Fehler unterlaufen wäre, da du schon eher kündigen möchtest.
Du hast doch sicher einen Vertrag unterschrieben. Und wenn die Uni im Recht ist, kann sie die Summe einklagen, allerdings kommen dann noch mehr Kosten auf Dich zu.
Kommt darauf an, was in deinem Vertrag mit der Uni geregelt ist. Steht dieses Entgelt der Uni danach zu können sie dieses auch einklagen (sofern der Vertrag nicht gesetzeswidrig ist).
Ob sie das tun kommt auf den Willen der Uni an der Durchsetzung und eventuell, wie sie deine Kreditfähigkeit einschätzen.