Kindergeld bei Anwärter

3 Antworten

Wenn du eine Voraussetzung erfüllst und das ist der Fall,wenn du in einer Ausbildung und unter 25 bist,dann steht deinen Eltern bzw.auch dir,dein Kindergeld zu !

Denn wenn du durch dein eigenes Nettoeinkommen deinen Unterhaltsbedarf decken kannst,der laut Düsseldorfer Tabelle bei einem Azubi in eigener Unterkunft bei min.670 € liegt und durch ein 90 € Mehrbedarf für arbeitsbedingte Aufwendungen dann 760 € betragen kann,dann sind dir deine Eltern in der Regel nicht mehr zum Unterhalt verpflichtet,wenn sie nicht ein sehr hohes Gesamteinkommen erzielen.

Dann könntest du nämlich bei der Familienkasse einen Antrag auf Abzweigung des Kindergeldes stellen,wenn dir deine Eltern nicht min.Unterhalt in Höhe deines Kindergeldes zahlen.

Dabei spielt es keine Rolle,ob sie tatsächlich Unterhalt leisten müssen oder nicht,es kommt nur darauf an,ob sie es machen.

Am einfachsten würde es aber sein,wenn du dich mit deinen Eltern so einigen könntest,das sie weiterhin das Kindergeld beziehen und es dir zukommen lassen.

Die Eltern bekommen weiterhin das Kindergeld. Da sie bei der Höhe des Einkommens nicht unterhaltspflichtig sind, könntest Du, wenn Du 18 bist, nicht mehr bei ihnen wohnst und keinen Unterhalt bekommst, einen Abzweigungsantrag stellen und es an Dich auszahlen lassen. Günstiger ist meist, wenn die Eltern es beziehen und weitergeben, da bei ihnen Gehaltsbestandteile daran hängen könnten. Die Einkommensgrenzen sind schon 2012 entfallen.

Hey plasf3456,

bereits seit dem 1.1.2012 ist der Kindergeldanspruch nicht mehr einkommensabhängig!

Du mußt nur eine dieser Voraussetzungen erfüllen, damit die Eltern das Kindergeld für dich erhalten:

siola55  07.12.2014, 16:30

Hier nochmal der Link (Leerstellen entfernen wg. Spam):

w w w.arbeitsagentur.de/web/content/DE/BuergerinnenUndBuerger/FamilieundKinder/KindergeldKinderzuschlag/Detail/index.htm?dfContentId=L6019022DSTBAI486095