Kindergeld auch bei 2. Ausbildung

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Du bekommst dann auch Kindergeld. Habe das in der Bekanntschaft auch gesehen. Die Tochter hat eine 2. Ausbildung gemacht und jetzt erst beendet und hat auch für die Zeit der 2. Ausbildung Kindergeld bekommen. Das muss nur ein Elternteil bei der Kindergeldkasse beantragen.

Eyke59 
Fragesteller
 05.05.2011, 11:08

Ist meine Tochter u lebt schon in eigenen Haushalt mit Kind. Dann trotzdem ??

kaiserin02  05.05.2011, 15:33
@Eyke59

Auch dann bekommt sie Kindergeld.

Kindergeld ist das, was man auch bei der 2. Ausbildung noch bekommt. Da werden die Ausbildungen nicht gezählt, da zählt nur das Einkommen des Auszubildenden.

Was es bei einer 2. Ausbildung nicht mehr gibt, sind BAB, BAFöG und ähnliche Fördermittel.

Wenn das Kind über 25 ist, können Eltern übrigens nachgwiesene Unterhaltsleistungen auch von der Steuer absetzen...

Kindergeld bis 25 gibt es, solange das Kind in einer Ausbildung ist, egal, die wievielte!

Eyke59 
Fragesteller
 05.05.2011, 11:02

Danke, klingt gut.

das kommt auf die beiden Ausbildungen an.

Wenn die 2. Ausbildung eine weiterführende Ausbildung zur ersten ist: unter Umständen ja!

Wenn die 2. aber irgendwas anderes ist, Nein! Wozu auch?

Also:
1. Ausbildung Bankkaufmann / 2. Ausbildung Weiterbildung zum Fachwirt im Außenhandel (oder so was) = ok.

1. Ausbildung Bankkaufmann / 2. Ausbildung Schreiner = nix da

 

anjanni  05.05.2011, 11:04

Deine Auskunft ist falsch.

Die Eltern müssen bestimmte Ausgaben(natürlich nur welche die für deine Ausbildung wichtig ist) für dich haben (Fahrtkosten, Wohnung die weiter weg ist wegen Job, Zugtickets, Arbeitskleidung, Bücher ...) & dann müssen sie über einen bestimmten Betrag (--> Arbeitsamt) kommen :D

Hoffe das ist verständlich!

kaiserin02  05.05.2011, 11:06

Das ist so nicht richtig. Die Eltern sind vom Gesetz her verpflichtet eine Ausbildung für das Kind zu finanzieren. Es sei denn, diese Ausbildung wurde nicht abgeschlossen, weil das Kind sich anders orientieren möchte. Dann muss die "2." Ausbildung von den Eltern finanziert (Unterhalt) werden. Auch wenn die 2. Ausbildung zur 1. gehört, also eine Art Weiterbildung.