Kindergarten Nachzahlung steuern?

1 Antwort

2/3 der Kosten für die Betreuung (nicht das Essengeld) und maximal 4.000 € pro Kalenderjahr können in der Steuererklärung als Sonderausgaben (Anlage Kind) geltend gemacht werden. Maßgeblich ist das Jahr der Zahlung, unabhängig davon, in welchem Zeitraum die entsprechende Leistung in Anspruch genommen worden ist.

Sandra5983 
Fragesteller
 04.01.2017, 11:43

Essensgeld ist dabei, verstehe ich das richtig das ich das noch für das Jahr 2015 absetzten kann? Auch wenn die Zahlungsaufforderung März 2016 gekommen ist. 

Danke für die Antwort!

wurzlsepp668  04.01.2017, 11:48
@Sandra5983

im Einkommensteuerrecht gilt § 11 EStG ...

Zufluß/Abflußprinzip ...

somit:

Ansatz in 2016