(Kinder-)Zimmer ausräumen ohne Einverständnis?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Verstehe ich das richtig: ihr seid die Eigentümer des Hauses und die Oma hat ein lebenslanges Wohnrecht?

In diesem Fall würde ich als Eigentümer der Tante eine angemessene Frist setzen, bis wann sie das Zimmer räumen muss, mit dem Hinweis, dass ansonsten ihr das macht und ihre Sachen im Keller lagert.

Wenn die Oma mit dem Wohnrecht ihre Tochter zu Besuch hat, dann kann sie sie in ihren Räumen unterbringen.

Es sei denn, dass die Übergabe des Hauses noch weitere Bedingungen enthielt. An diese müsst ihr euch natürlich halten.

Es gab hier nämlich kürzlich einen ähnlichen Sachverhalt, bei dem jemand gern das Haus genommen hat, aber die unbequemen Bedingungen, die daran geknüpft waren, nicht erfüllen wollte. Da ging es auch darum, dass die Besucher (Familie) im Haus unterzubringen waren.

P. S. Da ging es um eine Wohnung:

https://www.gutefrage.net/frage/muss-ich-verwandtschaft-in-meiner-wohnung-uebernachten-lassen

Stadtfluechter 
Fragesteller
 14.03.2024, 08:04

Danke für deine Antwort! Du hast das richtig herausgelesen. Beim Wohnrecht bezieht es sich lt. Übergabsvertrag auf die Räumlichkeiten im Erdgeschoss, auch wenn erst jetzt umgebaut wird (Empfehlung vom Notar damals und recht hatte er). Ja, seine Oma darf jederzeit Besuch empfangen und in ihren Räumen übernachten lassen. Und genau da liegt der Punkt. Der Raum, in dem der erwähnte Besuch unangekündigt kommt und übernachtet liegt im 1. Stock, also in unserem Bereich lt. Übergabsvertrag. Der Raum war ihr ehemaliges Kinderzimmer.

Wir halten uns natürlich an den Vertrag. Es ist mehr eine Frage unserer Moral, ob wir "drüberfahren" und den Raum ungesichtet ausräumen, in Kisten packen und in den Keller verfrachten. Schließlich sind wir seit fast 4 Jahren hier und sie hatte eigentlich mehr als genug Zeit.

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Sabsi363  14.03.2024, 08:38
@Stadtfluechter

Es ist also rechtlich alles geregelt und dir geht es "nur" um die Moral (alle Achtung vor deiner/eurer Einstellung).

Wurde die Tante von euch in den vergangenen vier Jahren nachweislich dazu aufgefordert, das Zimmer zu räumen? Das Zimmer und dessen Nutzung sind ja nicht strittig. Ich hätte nur Bedenken wegen ihres Eigentums, das nicht einfach so entsorgt werden dürfte. Hättet ihr Platz im Keller dafür? Und was macht ihr ggf. in den nächsten fünf bis zehn Jahren damit, wenn sie sich da nicht tätig wird?

Des lieben Familienfriedens wegen würde ich sie letztmalig innerhalb einer angemessenen Frist dazu auffordern (wohnt sie in der Nähe: vier Wochen, sonst acht Wochen) und androhen, dass ihr das Zimmer räumt und die Sachen zum Sperrmüll bringt. Die Rechnung bekommt sie.

Und dann endlich das Haus nach euren Bedürfnissen umgestalten.

Am sichersten würde ich mich wegen der Eigentumsverhältnisse aber fühlen, wenn ein Anwalt damit vertraut würde. Oder mich zumindest beraten lassen - hier hast du Antworten von A bis Z bekommen.

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Stadtfluechter 
Fragesteller
 14.03.2024, 11:22
@Sabsi363

Also die Frage, was wir "ggf. in den nächsten fünf bis zehn Jahren damit" machen, werden wir sicher überdenken. Schließlich sind wir ja keine kostenlose Lagerhalle. Aber sicher ein guter Punkt! Danke!

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Ja, wenn die Tante null Anrecht mehr auf das Zimmer hat würde ich es definitiv räumen. Dann kann sie so viele klagen einreichen wie sie will.

Wenn ihr die Wohnung nicht mehr gehört weist sie zur Not mit Hilfe eines Anwalts darauf hin, bis zu einem bestimmten Zeitpunkt ihre Sachen zu entfernen, ansonsten wird geräumt. Fertig, wenn eh schon böses Blut ist, wäre mir das jetzt auch egal.

Stadtfluechter 
Fragesteller
 14.03.2024, 08:09

Es handelt sich dabei nur um ihr ehemaliges Kinderzimmer. Sie hat gar kein Anrecht darauf. Und ja, wenn eh schon böses Blut ist, könnten wir es auch einfach ausräumen, damit unsere Söhne endlich ein eigenes Kinderzimmer bekommen. Oder?

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Gibt der Tante ein Ultimatum und sagt ihr, dass sie bis zu einem bestimmten Datum ihre Sachen selbst räumen kann.

Wenn sie bis dahin nichts unternimmt, dann packt einfach alle Sachen ungesichtet in Kisten und stellt sie ihr notfalls vor die Haustür.

Wenn die Tante kein Wohnrecht mehr besitzt, setzt man ihr eine Frist das Zimmer zu räumen.

Kommt sie dem nicht nach, räumt ihr das Zimmer, und lagert ihre Sachen ein, wenn ihr den Platz dafür habt.

Habt ihr diesen Platz nicht, und sie holt den Kram nicht ab, könntet ihr einen Stellplatz für ihren Kram auch in Rechnung stellen.